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Thema: Wie kommen Wertgutachten durch Drittanbieter ins Internet ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Wie kommen Wertgutachten durch Drittanbieter ins Internet ?

    Schönes Wochenende;

    mir ist heute aufgefallen, dass justizfremde Anbieter Originale der Internetversionen unserer Gutachten ohne unsere Zustimmung oder Veranlassung ins Netz stellen. Mir gefällt das gar nicht. Was ist Eure Meinung dazu??

    bis dann - ich fahr denn mal jetzt nach Hause

  2. #2
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    Mir gefällt es auch nicht, aber ich werde es nicht verhindern können.
    Bei unserem Provider kann man das Gutachten kostenlos laden.

    Jeder!

    Und wir können nicht verhindern, was der Lader dann macht.
    Wir könnten natürlich auf das Internet verzichten
    Werden wir nicht.

    Niemals!!!
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  3. #3
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    Glaube auch, daß ein Verzicht auf das Internet und die Veröffentlichungsmöglichkeiten eher kontraproduktiv ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von creglingen Beitrag anzeigen
    Glaube auch, daß ein Verzicht auf das Internet und die Veröffentlichungsmöglichkeiten eher kontraproduktiv ist.
    wieso verzichten dann eigentlich einige Gerichte auf die Internetveröffentlichung der Gutachten? Zumindest in meinem Dunstkreis wird bei zumindest einem Gericht nichts Näheres über die Objekte im Internet veröffentlicht
    Hoffnung

    R. I. P.

  5. #5
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    Die Kollegen wollen halt ihren Bestand erhalten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von oldman Beitrag anzeigen
    Schönes Wochenende;

    mir ist heute aufgefallen, dass justizfremde Anbieter Originale der Internetversionen unserer Gutachten ohne unsere Zustimmung oder Veranlassung ins Netz stellen. Mir gefällt das gar nicht. Was ist Eure Meinung dazu??
    Um eine eindeutige Meinung zu haben, bräuchte ich mehr Details. Was meinst du mit "justizfremde" Anbieter? Es gibt ja einige private Anbieter, die von den Gerichten beauftragt sind. Diese nutzen teilweise auch mehrere Veröffentlichungsplattformen. Wenn da eine ungewollte dabei ist, könnte man ja mit dem Anbieter reden, dass es die Gutachten nicht mehr weitergibt.
    Werden die Gutachten allerdings "geklaut" kann man denk ich schon was machen, denn der SV wird ja idR nur die Zustimmung zur Veröffentlichung im Internet auf Veranlassung des Gerichts geben und insofern läge bei einer nicht authorisierten Veröffentlichung ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
    Insofern würde ich das wohl nicht einfach nur so hinnehmen wollen, sondern schon mal schauen, was da genau läuft und zusammen mit "meinem" Anbieter und unter Einbeziehung der SV über geeignete Maßnahmen nachdenken.
    sheep among wolves

  7. #7
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    Zitat Zitat von oldman Beitrag anzeigen
    Schönes Wochenende;

    mir ist heute aufgefallen, dass justizfremde Anbieter Originale der Internetversionen unserer Gutachten ohne unsere Zustimmung oder Veranlassung ins Netz stellen. Mir gefällt das gar nicht. Was ist Eure Meinung dazu??

    bis dann - ich fahr denn mal jetzt nach Hause
    Warum bist Du nicht froh über diesen Schneeballeffekt, ohne dass Papi etwas dazu bezahlt hat?

    Bequemer und billiger lässt sich die Werbetrommel doch nicht rühren.

    Es ist besser zu genießen, und das zu bereuen,
    als zu bereuen, nicht genossen zu haben.
    Giovanni Boccaccio

  8. #8
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    NE damit hätte ich schon gewisse Probleme - der Schneeballeffekt sollte wirklich nur in Abstimmung zwischen Gutachter, Gericht und Anbieter laufen.

  9. #9
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    1. natürlich nutze ich das Internet und stelle auch ( bzw. lasse auch) Gutachten in das Netz stellen; aber nur auf die Seite www. justiz-portal.de (insoweit haben die Gutachter auf die Zustimmung erteilt)

    2. gefunden habe ich Gutachten auf einer Seite www.zvg-online.net, die weder meine Gutachter noch ich um Veröffentlichung ersucht haben

    3. gegen das "Schneeballsystem" habe ich erhebliche Datenschutzbedenken. Guachter anomysieren die "Internetversionen". Makler und Gläubiger geben Kopien weiter, die sensible Daten enthalten.

    4. wenn der Bietinteressent Unterlagen für die Prüfung einer Finanzierung benötigt, kann er auch das Gutachten im Internet verweisen.

  10. #10
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    Sehr interessant an dieser Geschichte ist, dass von meinem Bundesland wohl nur Gerichte dabei sind, die beim ZVG-Portal.de veröffentlichen.
    Wir sind hier und dort nicht dabei.

    Da lässt es sich vermuten, woher die das laden.
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  11. #11
    Moderator / Club 3.000 Avatar von Stefan
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    Zitat Zitat von bü40 Beitrag anzeigen
    Wir sind hier und dort nicht dabei.
    Ebenso
    Strategie ist die Kunst, sich zu kratzen, bevor es einen juckt.
    Peter Sellers

  12. #12
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    Zitat Zitat von bü40 Beitrag anzeigen
    Da lässt es sich vermuten, woher die das laden.
    Und das dürfen sie nicht.
    Interessant ist natürlich, dass zvg-online im Impressum ausdrücklich auf das Urheberrecht hinweist, während beim zvg-portal jegliche Hinweise fehlen.
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