Kursiert doch immer noch die Legende, man habe 21 Tage Zeit. Richtig ist, dass man maximal 21 Tage Zeit hat, und zwar nur unter der Bedingung, dass in dieser Zeit aussichtsreiche Sanierungsbemühungen laufen. Ist die Stundungsvereinbarung mit den Lieferanten, die Erweiterung der Linie oder was auch immer nötig ist, nicht im Kasten, muss Insolvenzantrag gestellt werden.
Wenn in dieser Zeit auch noch der GF gewechselt und Gesellschaftsanteile übertragen werden sollen, kostet dies Zeit, die nicht da ist. Und da wären wir mitten in der Haftung auch für denjenigen, der noch solche Vorgehensweisen empfiehlt. Abgesehen davon, dass man sich fragen muss, wovon denn der neue GF leben will, denn etwaige Zahlungen an ihn wären wohl wahlweise nach § 129ff InsO als auch nach GmbHG zu erstatten. Da sollte man sich, wenn man schon RA ist, lieber beratend einschalten und mit etwas Glück auch noch die verdiente Vergütung erhalten.
Die einzige Möglichkeit für den neuen GF, an Geld zu kommen, ist die Insolvenzverschleppung hinzuziehen und sich die eingehenden Gelder zu schnappen. So laufen ja die Firmenbestattungen.
Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen, Gibt es die seriöse Firmenbestattung? antworte ich mit einem Ja, und zwar
- ordentliche Liquidation, wenn genug Geld da ist oder
- Insolvenzantrag, wenn nicht mehr genug Geld da ist.