Ein KfB ergeht, der m. E. um 10,00 EUR zu hoch ist. Ich lege für den Erstattungspflichtigen "Erinnerung" ein. Es kommt nun vom Richter ein Beschluss, wonach "die Erinnerung zurückgewiesen" wird. In den Gründen wird ein Aktenvermerk des Rpfl. wörtlich zitiert; der Richter führt aus, dies sei auch seine Meinung.
Was nun?