Anwaltsbeiordnung bei PKH für Zwangsvollstreckung

  • Hallo!

    Wollte mal anfragen, wie das bei anderen Gerichten so gehandhabt wird....

    Ich weise die Rechtsanwälte immer daraufhin, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden können und das Pfändung von Bankkonto oder Erteilung eines Gerichtsvollzieherauftrags kein rechtlich schwieriges Problem darstellt. Bei auftretenden Problemen kann die Beiordnung ja ohne weiteres nachgeholt werden. Ich bitte um Antragsrücknahme ansonsten wird der Beiordnungsantrag zurückgewiesen. Beiordnung erfolgt dann in der Regel nur für den zuständigen Gerichtsvollzieher.

    Grüße aus Coburg!:)

  • @heidebär: Sorry, bin neu hier, hab die Raffinessen des Forums noch nicht so intensiv ausgetestet....
    aber jetzt weiß ich, wo ich schauen muss! Danke!

  • @JessAGCO: Keine Ursache - war nicht als Vorwurf gemeint (hast Du hoffentlich auch nicht so aufgefasst), ich überseh' auch andauernd was... :)

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