Hallo!
Wollte mal anfragen, wie das bei anderen Gerichten so gehandhabt wird....
Ich weise die Rechtsanwälte immer daraufhin, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden können und das Pfändung von Bankkonto oder Erteilung eines Gerichtsvollzieherauftrags kein rechtlich schwieriges Problem darstellt. Bei auftretenden Problemen kann die Beiordnung ja ohne weiteres nachgeholt werden. Ich bitte um Antragsrücknahme ansonsten wird der Beiordnungsantrag zurückgewiesen. Beiordnung erfolgt dann in der Regel nur für den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Grüße aus Coburg!:)
Anwaltsbeiordnung bei PKH für Zwangsvollstreckung
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JessAGCO -
12. Oktober 2006 um 10:20
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Grüsse nach Coburg. Wird in der schönsten Stadt der Welt genauso gehandhabt. Vom AG und LG bestätigt.
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P.S. Interessant wird es, wenn der beigeordnete RA nur die Mindestgebühr bekommt, weil sein PfÜB ins Leere gegangen ist.
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Würde die Beiordnung auch zurückweisen, da die Möglichkeit der Rechtsantragsstelle besteht. Gibts aber bestimmt auch andere Entscheidungen dazu.
Haste schon mal im Zöller gestöbert??? -
Alles schon mal dagewesen, : https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…6&highlight=Pkh
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@heidebär: Sorry, bin neu hier, hab die Raffinessen des Forums noch nicht so intensiv ausgetestet....
aber jetzt weiß ich, wo ich schauen muss! Danke! -
@JessAGCO: Keine Ursache - war nicht als Vorwurf gemeint (hast Du hoffentlich auch nicht so aufgefasst), ich überseh' auch andauernd was...
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