Habe ein Aufgebotsverfahren aus 08, welches der Eigentümer beantragt hatte.
Der angeforderte KV wurde jedoch nicht entrichtet und die Akte weggelegt.
Nun legitimiert sich RA X als Vertreter der neuen Eigentümer und entrichtet des KV.
Alle erforderlichen Unterlagen hat der "alte" Eigentümer beigebracht.
Meine Frage nun: Wer ist Antragsteller? Immer noch der alte oder der neue Eigentümer, weil dieser nun den KV entrichtet hat??
Wer ist Antragsteller?
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yacarta -
11. August 2010 um 15:56
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Frag das doch mal den RA, der sich legitimiert hat.
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Was soll den aufgeboten werden, Urkunde oder Rechtsinhaber?
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Ein Grundschuldbrief soll aufgeboten werden.
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Antragsteller ist der Eigentümer des Grundstück, auf dem die Grundschuld lastet - als jetzt der neue Eigentümer.
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Auch wenn dieser noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist?
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Wenn der Erwerber noch nicht im Grundbuch steht, dann ist er noch nicht der "neue Eigentümer", es sei denn, er hätte kraft Gesetzes (etwa aufgrund Erbfolge) oder aufgrund Zuschlags in der Versteigerung erworben.
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Die Eigentumsübertragung sollte schon vollzogen sein.
Cromwell war schneller. -
Der Sachverhalt ist immer noch nicht ganz klar. Wie sieht es mit der Löschungsbewilligung (ggf. Zweitschrift) aus? Wer hat die?
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