• Hallo! Bei einer EWIV meldet die einzige Geschäftsführerin das Ausscheiden aller Mitglieder -bis auf einen- und ihre Amtsniederlegung -mit Wirkung der Eintragung im Handelsregister an. Ich habe mich nunmehr entschlossen einzutragenund dann den verbleibenden Ausländer anzuschreiben wegen Art. 31 Absatz 4 EWIV-VO. Wenn dieser die Auflösung nicht anmeldet, was wahrscheinlich so sein wird, bleiben mir wohl keine Möglichkeiten mehr. Hat jemand von euch sowas schon mal gehabt? Gruß

  • Wie wurde dieser Fall gelöst? Anmeldung kann nicht mehr erlangt werden, dann Prüfung der Löschung aufgrund Vermögenslosigkeit?

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