Hallo! Bei einer EWIV meldet die einzige Geschäftsführerin das Ausscheiden aller Mitglieder -bis auf einen- und ihre Amtsniederlegung -mit Wirkung der Eintragung im Handelsregister an. Ich habe mich nunmehr entschlossen einzutragenund dann den verbleibenden Ausländer anzuschreiben wegen Art. 31 Absatz 4 EWIV-VO. Wenn dieser die Auflösung nicht anmeldet, was wahrscheinlich so sein wird, bleiben mir wohl keine Möglichkeiten mehr. Hat jemand von euch sowas schon mal gehabt? Gruß
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!