Folgender Fall:
Erblasser hat 2 Kinder die alleinige gesetzliche Erben werden. Der Sohn hat eine Freundin die ein Kind erwartet. Sohn schlägt die Erbschaft aus. Kann die Freundin jetzt schon die Erbschaft ausschlagen für das ungeborene Kind, obwohl die Vaterschaft noch gar nicht anerkannt ist?
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