Vielen Dank für die Antworten! Das hört sich sehr gut an.
Die Rechnungslegungen sind insoweit unvollständig, dass bezüglich Sparbüchern und der Barkasse keine förmliche Rechnungslegung gemacht wurde.
Würdet ihr das, insbesondere bei Sparbüchern mit unter 10 Buchungen, überhaupt verlangen? Meistens wird ja nur bzgl. des Girokontos eine förml. Rechnungslegung mit Ein- und Ausgaben vorgelegt. Dies reicht mir in der Regel aus, wenn auf den übrigen Konten lediglich Zinsen und genehmigte Buchungen ersichtlich sind.
Bzgl. der Barkasse ist es so, dass sie Geld abgehoben hat und davon belegte Rechungen bezahlt hat. Das sind auch nur 6-7 Stück. Würdet ihr dafür noch eine förml. Rechnungslegung verlangen?
Die Betreuerin hat u.a. ein Sparbuch unterschlagen, das Geld mit gefälschtem Beschluss abgehoben und mittlerweile zurückgezahlt. Würdet ihr dies im Prüfvermerk mit aufnehmen?