hallo zusammen,
ich habe folgendes problem:
habe einen pfüb mit 5 drittschuldnern beantragt. im antragt habe ich angegeben, daß gebeten wird, die pfüb-ausfertigungen zur zustellung im parteibetrieb zu übersenden.
ziel ist hierbei, die pfübs parallel an alle drittschuldner gleichzeitig über die zuständigen GVs zuzustellen.
wenn über die verteilerstelle zugestellt wird, leiten die gvs eine ausfertigung der reihe nach zur zustellung weiter, was die zustellungen verzögert.
es wurde trotz antrag nur eine ausfertigung vom vollstreckungsgericht erteilt.
auf einen schriftsatz hin mit dem nochmaligen hinweis auf die beabsichtigte parallelzustellung wurden nun noch weitere 4 ausfertigungen erteilt.
jetzt möchte jedoch das vollstreckungsgericht hierfür nochmal - neben den bereits eingezahlten 15,00 € für den pfüb - 12,00 € weitere gerichtskosten haben. die frage ist für was?
mit antragstellung wurden dem gericht insgesamt 7 pfüb-entwürfe überlassen, was für die jeweiligen ausfertigungen genügt hätte. diese wurden jedoch blanko mit erteilung der einen übersandten ausfertigung zurückgesandt. wenn das gericht also jetzt für die ausfertigungen kopien gemacht hat, können da doch nicht weitere kosten aufgebrummt werden.
ich bin der meinung, daß die pfüb-kosten lediglich 15 € betragen, egal wie viele drittschuldner ich habe.
wie seht ihr das? danke für eure meinungen!
gruß
sandra