PfÜB mehrere Ausfertigungen bei mehreren Drittschuldnern - Gerichtskosten

  • hallo zusammen,

    ich habe folgendes problem:

    habe einen pfüb mit 5 drittschuldnern beantragt. im antragt habe ich angegeben, daß gebeten wird, die pfüb-ausfertigungen zur zustellung im parteibetrieb zu übersenden.

    ziel ist hierbei, die pfübs parallel an alle drittschuldner gleichzeitig über die zuständigen GVs zuzustellen.

    wenn über die verteilerstelle zugestellt wird, leiten die gvs eine ausfertigung der reihe nach zur zustellung weiter, was die zustellungen verzögert.

    es wurde trotz antrag nur eine ausfertigung vom vollstreckungsgericht erteilt.

    auf einen schriftsatz hin mit dem nochmaligen hinweis auf die beabsichtigte parallelzustellung wurden nun noch weitere 4 ausfertigungen erteilt.

    jetzt möchte jedoch das vollstreckungsgericht hierfür nochmal - neben den bereits eingezahlten 15,00 € für den pfüb - 12,00 € weitere gerichtskosten haben. die frage ist für was?

    mit antragstellung wurden dem gericht insgesamt 7 pfüb-entwürfe überlassen, was für die jeweiligen ausfertigungen genügt hätte. diese wurden jedoch blanko mit erteilung der einen übersandten ausfertigung zurückgesandt. wenn das gericht also jetzt für die ausfertigungen kopien gemacht hat, können da doch nicht weitere kosten aufgebrummt werden.

    ich bin der meinung, daß die pfüb-kosten lediglich 15 € betragen, egal wie viele drittschuldner ich habe.

    wie seht ihr das? danke für eure meinungen!

    gruß
    sandra

  • Ich würde unter Hinweis auf die beigefügten Mehrexemplare fragen, wofür die Kosten angefordert wurden und ggf. um Nichterhebung gem. § 21 GKG bitten.

    Viel gefährlicher finde ich, dass jetzt evt. in Unkenntnis der weiteren Ausfertigungen der 1. GV an den 2. GV weiterleitet und es zur Mehrfachzustellung an die DS zu 2. ... kommt.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • ich werde da mal nachfragen.

    mehrfachzustellungen gibt es nicht, da meine zustellungsaufträge an die gvs eindeutig sind.

  • Woraus ergibt sich denn, dass das VG verpflichtet ist mehr als eine Ausfertigung des PfüB zu machen?
    In o.g. Fall (mehrere DS, parallele ZU) kann ichs ja noch irgendwo nachvollziehen, wobei ich hierbei ne gute Begründung voraussetze.
    Ich hab hier aber einen Fall bei dem es nur einen DS gibt. Der Gl will dennoch 4 Ausfertigungen. Sehe ich überhaupt nicht ein. Bei einem DS reicht eine Ausfertigung.

  • Wenn ich die Zustellung selbst veranlasse übersende ich dem Gericht nur ein Exemplar und eine beglaubigte Fotokopie. Sobald ich eine Ausfertigung zurück erhalte, lasse ich für jeden Drittschuldner und den Schuldner jeweils eine anwaltlich beglaubigte Kopie herstellen und übersende sie dem jeweiligen Gerichtsvollzieher. Dies ist eine sinnvolle Sache, weil sonst vom Gericht bei jeglicher Änderung alle Entwürfe entsprechend geprüft und abgeändert werden müssten. Das kann man nicht verlangen.

  • Dies ist eine sinnvolle Sache, weil sonst vom Gericht bei jeglicher Änderung alle Entwürfe entsprechend geprüft und abgeändert werden müssten. Das kann man nicht verlangen.



    Das ist ja mal vorbildlich! Bei uns wird auch immer nur eine Ausfertigung rausgegeben und evtl. mitübersandte weitere Entwürfe werden beglaubigt. Mehrere Ausfertigungen sind m. E. nicht erforderlich.

    Die Kosten könnten evtl. so entstanden sein: bei uns z. B. wird alles an überflüssigen Kopien o . ä. was schonmal in der Akte ist vernichtet, d.h. vielleicht sind dort die (für den dortigen RPfl) "überflüssigen" Abschriften des PfÜB vernichtet worden, evtl. ohne Aktenvermerk, und für die weiteren Ausfertigungen sind wieder Kopien angefertigt worden... Aber ich denke wenn man das dem VG so erklärt, kann man auch auf die Kosten verzichten.

  • Darf ich mich hier mal anhängen mit der Frage, ob der Gläubiger einen Anspruch auf mehrere Ausfertigungen des Pfüb bei mehreren Drittschuldnern hat, wenn der Gläubiger im Parteibetrieb zustellt? Oder liegt das im Ermessen des Gerichts nur eine Ausfertigung - wie üblich - zu erteilen?

  • Die eine Ausfertigung des Gläubigers geht doch von GV zu GV und die verbinden dann die ZUs mit dieser Ausfertigung. Aber ich hatte auch schon so einen Antrag. Der war aber begründet. Es waren mehrere Kontenpfändungen, die relativ gleichzeitig ausgelöst werden sollten. Bei einer guten Begründung, wüsste ich jetzt nicht, was dem entgegensteht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Begründung ist hier auch, dass mehrere Drittschuldner in verschiedenen Gerichtsbezirken sind.
    Und dass das alles schnell gehen soll, die Zustellung würde ja auch vom Gläubiger veranlasst werden.

    Irgendwelche Extrakosten bei mehreren Ausfertigungen?

  • Die eine Ausfertigung des Gläubigers geht doch von GV zu GV und die verbinden dann die ZUs mit dieser Ausfertigung. Aber ich hatte auch schon so einen Antrag. Der war aber begründet. Es waren mehrere Kontenpfändungen, die relativ gleichzeitig ausgelöst werden sollten. Bei einer guten Begründung, wüsste ich jetzt nicht, was dem entgegensteht.

    Diese eine Ausfertigung, die mit den jeweiligen Zustellurkunden verbunden wird, ist jedoch die Ausfertigung, die dem Gläubiger letztlich vom letzten Gerichtsvollzieher übersandt wird. Ansonsten stellen die jeweiligen Gerichtsvollzieher schon immer eine der Ausfertigungen (ob nun vom Gericht oder vom Gerichtsvollzieher angefertigt) an den Drittschuldner und dann auch an den Schuldner zu. Insgesamt werden also immer neben dem Originalantrag noch Abschriften für Gläubiger, Schuldner und jeden Drittschuldner benötigt. Wenn der Gerichtsvollzieher diese nicht kostenpflichtig anfertigt, sondern das Gericht, müssten die Kosten dann schon auch vom Gericht dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden.

  • Schreibauslagen werden nicht erhoben. So was ist schon alles mit der Gebühr abgedeckt. Haben wir schon vor Jahren von unseren Bezirksrevisoren prüfen lassen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!