so fängt der Morgen ja gut an, Regenschauer und dann DAS:
PKH-Prüfungsverfahren, PKH bewilligt mit Raten. Jetzt erhebt der Kläger aber trotz PKH keine Klage, weigert sich aber auch zu erklären, dass Klage nicht mehr erhoben wird.
Klägervertreter sieht nicht ein, warum weiter Raten zu bezahlen wären, da bislang ja keine GK entstanden sind und ein PKH-Vergütungsantrag des Klägervertreters auch nicht vorliegt.
Akte wurde jetzt gem. § 7 AktO weggelegt, kann ich jetzt einfach die Ratenzahlung einstellen? kann mir mal jemand bitte den Kopf aus der SChlinge ziehen
Danke schon mal!!
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