Hallo!
Ich habe im Dezember einen Schlussbericht einer Verwalterin vorgelegt bekommen. Dieser wurde im Januar geprüft. Die Verwalterin wurde daraufhin angeschrieben, weil...
... das Schlussverzeichnis m.E. fehlerhaft war
... Kontoauszüge gefehlt haben
... eine Verwertung nicht nachgewiesen war.
Zwischenzeitlich habe ich die Verwalterin etliche Male erinnert. Leider ohne das ich irgendeine Reaktion erhalten habe (könnte daran liegen, dass diese Verwalterin bei uns nicht mehr bestellt wird). Kann ich hier ein Zwangsgeld androhen / festsetzen? Die fehlenden Kontoauszüge und die nicht nachgewiesene Verwertung kann ich ihr ja in das Prüfprotokoll reinschreiben. Aber das Schlussverzeichnis benötige ich zum Abschluss.
Wie seht Ihr das?
Danke und Grüße!