Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich habe eine Frage zu einem Testamentsvollstreckerzeugnis, zu dem mir ein Antrag vorliegt.

    In dem notariellen Testament steht:

    "Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich meinen Vermögensverwalter....

    Er wir hiermit beauftragt, die Vermögensverwaltung weiter so durchzuführen wie bisher, auch zu den ausgehandelten finanziellen Bedingungen. Dafür erhält er für die Testamentsvollstreckung keine zusätzliche Vergütung.

    Die Testamentsvollstreckerschaft hat folgenden Umfang:

    Der Testamentsvollstrecker soll aus den Erträgen aus den von ihm für mein Tochter verwaltetet Vermögen im angemessenen Umfang an meine Tochter Zahlungen leisten, über die sie frei verfügen kann, wobei der Vermögensstamm nach Möglichkeit nicht angegriffen werden soll.

    Meine Enkeltochter ist noch minderjährig und wird von meiner Tochter unterhalten. Ab Volljährigkeit gilt, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich aus dem für sie angelegten Depot nur so viel auszahlen soll, dass sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, wobei dies davon abhängig ist, dass sie konsequent einer beruflichen Ausbildung nachgeht. Er soll sie dabei in jeder Form unterstützen, er soll ihre berufliche Ausbildung fördern, indem er ihr im angemessenen Umfang Geld zur Verfügung stellt.

    Erst wenn sie beruflich auf eigenen Füßen steht und sich aus ihrem eigenem Einkommen unterhalten kann, soll er die Geldbeträge zuwenden. Unabhängig davon sind aus dem verwalteten Vermögen sämtliche Steuern und Kosten zu zahlen, die sich aus den Nachlasszuwendungen ergeben.

    Die TV endet nach Ablauf von 10 Jahren nach meinem Ableben, sie besteht aber hinsichtlich meiner Enkeltochter fort, bis sie auf eigenen Füßen steht., einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und sich aus dieser beruflichen Tätigkeit selbst unterhalten kann."

    Der TV hat einfach beantragt ihm ein TV-Zeugnis zu erteilen. Ich denke jedoch, dass sich aus diesem ganz bestimmt Angaben ergeben müssten, bin mir aber nicht im klaren welche das genau sein sollen.

    Entweder handelt es sich um eine Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung oder er soll sogar nur die Auszahlungen an die Tochter und Enkeltochter vollziehen (davon gehe ich am ehesten aus). Die weitere Verwaltung übernimmt er als über den Tod hinaus bevollmächtigter Vermögensverwalter.

    Die Beschränkung wäre dann jedoch in dem TV-Zeugnis anzugeben, wobei ich mich frage in welchem Umfang das geschieht (also wie detailliert).

    Dann wär noch das Problem mit der Befristung. Die Befristung auf 10 Jahre wäre mit in das TV-Zeugnis zu nehmen. Wie sieht es jedoch mit der auflösenden Bedingung bezüglich der Enkeltochter aus?

    Erbin ist übrigens die Tochter geworden.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mit Testamentsvollstreckerzeugnissen stehe ich leicht auf dem Kriegsfuß.

  • Wichtig ist zunächst, dass sich eine Testamentsvollstreckung natürlich nur auf Vermögensgegenstände beziehen kann, die sich im Zeitpunkt des Erbfalls noch im Vermögen des Erblassers befinden. Wurde das besagte Depot für die Enkeltochter von der Erblasserin bereits zu Lebzeiten auf den Namen der Enkelin angelegt, kann sich die TV somit überhaupt nicht hierauf erstrecken. Entsprechendes würde für Gelder der Tochter gelten, welche diese bereits zu Lebzeiten von der Erblasserin erhalten hat.

    Wurden der Enkeltochter im Testament Vermächtnisse gewendet? Falls ja, könnte es sich insoweit um eine Vermächtnisvollstreckung nach § 2223 BGB handeln, die neben der Erbenvollstreckung zu Lasten der Tochter besteht.

    Man kann also erst dann zum Inhalt des Zeugnisses etwas sagen, wenn klar ist, was die Erblasserin angeordnet hat und was zum Nachlass gehört und was nicht.

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