ja die GesO soll wieder in Kraft treten und das Reorganisationsverfahren des chapter 11 bankruptcy-code implementiert werden. Geringe Modifikationen mit der RSB innerhalb der GesO sollen stattfinden.
Das ganze wird dann Gesetz zur Unternehmenssanierung und Entschuldung genannt.
Die Unternehmenssanierungen werden dann nicht mehr bei den Amtsgerichten - und schon garnicht bei dem Justiz-plebs Rechtspfleger - anggesiedelt werden .... nein, da wird eine dem high-court entsprechende Struktur zu schaffen sein. Man ist ja international unterweges und so ein deutsches kleinklekkersdorfgehabe , nö das geht garnicht...
Oki, war nur Spass !
Nur nachdem ich heut die Stellungnahme zum DiskE "meines Justizminierstes" kurz überflogen habe:
Insolvenzplan und Rechtspfleger: Internationale Gläubiger sollten dem Gericht auf Augenhöhe begegenen können und ähnliche Sentenzen....
äh, ja , wunderbar, ich war kurz davor, den ganzen Driss irgendjemandem vor die Füße zu werfen ! und was Vernünftiges aus meinem Leben zu machen.
Wie mögen sich da die Kollegen aus Essen fühlen....
Aber mal jenseits der "offziell" von mir geäußerten Meinung zum Thema Insolvenzplan und Rechtspflegerzuständigkeit:
man vergeliche mal Insolvenzpläne mit Schuldenbereinigungsplänen im IK-Verfahren (zum Glück nicht mehr obligatorsich, wie früher). Insolvenzpläne können (und bei Karstadt und so vermag ich nicht mitzureden !) wo nicht nur der Rechtspfleger sondern auch der Volljurist an Grenzen stößt. Dies bereits in rechtlichen Belangen.
Nur bleibt der Gesetzgeber letztlich die Begründung dafür schuldig, dass Insolvenzpläne infolge der Rechtspflegerzuständigkeit als Sanierungsinstrument nicht funktionierten !
Klar, der Gesetzgeber ist in den Grenzen des GG einen Scheißdreck schuldig. Allerdings kommt mir die Zuständigkeitsverlagerung als klassenspezifische Sichtweise in den Blick und dies unter dem Deckmäntelchen, was doch im Vergleich zu England oder USA die Regierung doch alles tolle für die Unternehmenssanierung tut (äh sehen wir doch mal von den Diskussionen über das Haushaltsbegleitgesetz ab.....).
Ehrlichkeit des Gesetzgebers tut not ! Mir geht es nicht um berufsständischen Kram. Eins ist aber klar: Inso-Planverfahren bei Richtern Pensenerhöhung um x %; Verminderung der Rechtspflegerpensen um x mal 3 oder so.
An sich hätte das Planverfahren bereits 1999 in die Richerzuständigkeit gehört (auch wenn es aus der ex post sicht gut bei den Rechtspflegern aufgehoben ist). Dies jetzt umschmeißen zu wollen, nur weil z.B. in England ein high court zuständig ist, und der Rechtspfleger nunmal für einen ausländischen Gläubiger kein "judge" ist.... ja das lässt alles tief blicken....
Im selben DiskE wird ja letztlich aber der Richterschaft unterstellt, sie sei ohne Mitwirkung der "wesentlichen Gläubiger" nicht so wirklich in der Lage eine Veralterauswahl sinnvoll zu treffen... äh was denn nun....
sorry, leuz, ich müll das forum ja fast zu, ich darf nicht politisch denken....
und demnächst nochn für das IK-Verfahren:
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