Rechtsmittel gegen amtsärztliche Untersuchung

  • Weiß jemand was es für ein Rechtsmittel gegen die amtsärztliche Bescheinigung gibt?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Das musst Du schon näher erläutern! Meinst Du die Aufforderung, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen oder das Gutachten des Amtsarztes selbst? Oder meinst Du vielleicht die Verwendung und den Verbleib in der Personalakte?

  • ICh wurde unzteruscht und der Arzt hat in der Bescheinigung geschrieben dass ich übergewichtig wäre. Hatte einen BMI von 29,4. Allerdings wurde ich mit Schuhen, Jeans, Geldbeutel etc. gewogen, so dass ich am nächsten Tag bei dem eigenen wiegen 6 Kg weniger wog. davon abgesehen wieg ích nicht soviel, weil ich Fett bin sondern, weil ich 6x! die Woche Sport mache u.a. 3x Kraftsport, so dass ich dementsprechend auch aussehe. Von daher ist die ganze Bescheinigung eine Farce

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • M.E. keins, gegebenfalls eine entsprechende Stellungnahme. Ein RM wäre gegen die Maßnahme der Verwaltung gegeben. (Mache auch Kraftsport :teufel:)

  • ICh wurde unzteruscht und der Arzt hat in der Bescheinigung geschrieben dass ich übergewichtig wäre. Hatte einen BMI von 29,4. Allerdings wurde ich mit Schuhen, Jeans, Geldbeutel etc. gewogen, so dass ich am nächsten Tag bei dem eigenen wiegen 6 Kg weniger wog. davon abgesehen wieg ích nicht soviel, weil ich Fett bin sondern, weil ich 6x! die Woche Sport mache u.a. 3x Kraftsport, so dass ich dementsprechend auch aussehe. Von daher ist die ganze Bescheinigung eine Farce



    :eek: War da SO VIEL drin???

    Ich glaube nicht, dass es ein RM dagegen gibt. Aber Du kannst in der Verwaltung doch mal nachfragen, ob Du eine erneute Begutachtung fordern kannst mit korrektem Ergebnis. ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Gegen die Feststellung des Zustandes (durch den Amtsarzt) als solches, wohl keins.

    Erst, wenn dies Folgen hat, kann man dagegen angehen.

    Wenn es dich aber so ärgert, wie du hier zum Ausdruck bringst, würde ich (ob ich mich trauen würde.....?.:gruebel:..) eine Art "Gegendarstellung", "Klarstellungserklärung" meinem Arbeitgeber zur Kenntnis bringen.

  • Gegen die Feststellung des Zustandes (durch den Amtsarzt) als solches, wohl keins.

    Erst, wenn dies Folgen hat, kann man dagegen angehen.

    Wenn es dich aber so ärgert, wie du hier zum Ausdruck bringst, würde ich (ob ich mich trauen würde.....?.:gruebel:..) eine Art "Gegendarstellung", "Klarstellungserklärung" meinem Arbeitgeber zur Kenntnis bringen.



    Handelt es sich bei der Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt?
    Es geht nicht irgendwie darum das ich mich ärger es geht darum das meine Lebenszeitverbeamtung auf dem Spiel steht

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ist mir aufgrund deiner Altersangabe schon klar ;).

    Nein, du kannst nur gegen die nicht Verbeamtung was machen.

    Und ich würde da sicherlich eine Gegenvorstellung abgeben.

  • Was hat denn der Amtsarzt genau bescheinigt bzw. wie hat er sich ausgedrückt ?



    Wie er sich ausgedrückt hat weiß ich (noch) nicht hab es nur auf inoffziellen Weg erfahren. Weiß noch nicht mal ob ich das schriftlich bekomme.

    Stand wohl drin das eine Dientsunfähigkeit nicht zu erwarten ist, aber das ich eben sehr übergewichtig wäre. Da meinte meine GL das sie aus Erfahrung weiß, dass es deswegen Probleme geben wird

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ohne dich zu beunruhigen: Ja, das kann Probleme geben. Ich kenne da wen, der musste abspecken.

    Außerdem ging mal der Fall eine Polizisten, der Body-Building betrieb (und kein Gramm Fett hatte) durch die Presse.


  • Handelt es sich bei der Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt?
    Es geht nicht irgendwie darum das ich mich ärger es geht darum das meine Lebenszeitverbeamtung auf dem Spiel steht




    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt

    Nein, nicht.
    Erst die Entscheidung des Dienstherren (welch ein Begriff), die für dich evtl. Folgen hat, wäre dann ein Verwaltungsakt.

    Du bist ja noch. soweit dir noch keine Entscheidung zugegangen ist, im Vorfeld (Verwaltungsverfahren) der Entscheidung, in welcher der Dienstherr ermittelt.

    Daher mein Vorschlag, vermutete Probleme oder sich abzeichnende Probleme gleich versuchen aufzuklären/abzuklären.


  • Stand wohl drin das eine Dientsunfähigkeit nicht zu erwarten ist, aber das ich eben sehr übergewichtig wäre. Da meinte meine GL das sie aus Erfahrung weiß, dass es deswegen Probleme geben wird



    Meine Frau wäre glücklich, wenn ich einen BMI von 29 hätte, meinen Dienstherrn hat mein BMI noch nie interessiert.


  • Stand wohl drin das eine Dientsunfähigkeit nicht zu erwarten ist, aber das ich eben sehr übergewichtig wäre. Da meinte meine GL das sie aus Erfahrung weiß, dass es deswegen Probleme geben wird



    Meine Frau wäre glücklich, wenn ich einen BMI von 29 hätte, meinen Dienstherrn hat mein BMI noch nie interessiert.


    Und selbst den hab ich net hab "nur" 27

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ohne dich zu beunruhigen: Ja, das kann Probleme geben. Ich kenne da wen, der musste abspecken.

    Außerdem ging mal der Fall eine Polizisten, der Body-Building betrieb (und kein Gramm Fett hatte) durch die Presse.



    War der wirklich zu dick den du kennst? In meinen Fall, als ich das Kollegen und daheim erzählt hab, hab ich ne Mischung aus Gelächter, ungläubigen Blicken und Kopf schütteln "geerntet"
    Hast du dazu einen Link zu den Polizistenfall?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Nein, musst du mal guckeln. Ich meine, das stand auch im Hamburger Nachrichtenmagazin, dass immer Montags erscheint.

  • Der Bericht des Amtsarztes ist eine gutachterliche Stellungnahme und kein Verwaltungsakt, den man anfechten könnte. Lediglich die darauf beruhende Verwaltungsentscheidung wäre angreifbar durch Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Soweit Du sichere Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens hast (bekommst Du übrigens im Rahmen Deines Einsichtsrechts in die Personalakte) und die Verlängerung der Probezeit droht, könntest Du es ja mit einem Gegengutachten versuchen. Aber darüber solltest Du unbedingt vorher mit Deiner Dienststellenleitung sprechen!

  • @ Task-Force-Rpfl:
    Lass Dich aber von dem "Polizistenfall" nicht zu sehr beeindrucken! Bei Polizisten geht es um die Polizeidiensttauglichkeit während es bei Dir lediglich um die Prognose einer eventuellen, dauerhaften Dienstunfähigkeit geht. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Mich würde es schon arg wundern, wenn Du allein wegen eines BMI von 29 nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen würdest.

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