Erben in Russland

  • Guten Morgen!

    Ich habe hier ein Nachlassverfahren, in dem der Sohn des Erblassers nunmehr das Erbe ausschlägt.
    Weitere Beteiligte habe ich bei dem Sohn erfragt. Es gibt als weitere Beteiligte nur noch die Mutter des Erblassers sowie zwei Schwestern.
    Wir machen das hier immer so, dass wir die weiteren Beteiligten mit einer förmlichen Zustellung davon in Kenntnis setzen, dass hier Ausschlagungserklärungen vorliegen und sie die nächsten in der Reihe wären.
    Nun habe ich aber das Problem, dass die Mutter und eine Schwester in Kasachstan leben und hier die Anschrift nur teilweise bekannt ist (Straße kann nicht benannt werden) und die andere Schwester in Russland lebt (vollständige Anschrift bekannt).
    Nun müsste ich zunächst ja mal die Mutter des Erblassers anschreiben. Aber wie bekomme ich ihre genaue Anschrift heraus? Und wie würdet ihr dann nach Kasachstan bzw. Russland zustellen? Förmlich mit Übersetzungen (sehr teuer...)?

    Schon mal einen ganz lieben Dank!!!

  • Notfalls ist ein Abwesenheitspfleger zu bestellen, dessen Aufgabe es u.a. ist, die genauen Adressen zu ermitteln.
    Eine förmliche Zustellung bei Ausschlagungen an die nächstberufenen Erben machen wir nie, ist auch nicht vorgeschrieben.

  • @Grete: Übersetzung halte ich für sinnvoll

    ollik: förmliche Zustellung wurde bei uns seit der letzten Mecker des Bezi abgeschafft. Setze mich aber ab und an drüber hinweg, da die Mecker / Anregung vom Bezi (die Kosten explodieren) nicht bindend ist. Erst heute hatte ich wieder den Fall, dass Erbin X angeblich unsere Post nicht erhalten hat und Erbschaftsannahme anficht. Spätestens wenn Gläubiger dann den Erbschein beantragt, steht der Rechtspfleger wieder aufn Schlauch.

  • Notfalls ist ein Abwesenheitspfleger zu bestellen, dessen Aufgabe es u.a. ist, die genauen Adressen zu ermitteln.
    Eine förmliche Zustellung bei Ausschlagungen an die nächstberufenen Erben machen wir nie, ist auch nicht vorgeschrieben.



    Ich lebe nur von den Angaben des Ausschlagenden. Wenn der keine vollständige ausländische Adresse angeben kann, lege ich die Akte weg und benachrichtige die Nächstberufenen nicht. Einen Abwesenheitspfleger würde ich niemals bestellen ! Wovon soll der denn bezahlt werden, wenn der Nachlass überschuldet ist ?

  • AKoehler:

    Ja, genau.
    ________________
    Gibt es denn einen Erbscheinsantrag?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Also wir stellen diese Schreiben in der Regel auch nicht zu. Eigentlich wird das immer nur so rausgeschickt. Ich hab das bisher auch nur einmal gemacht, weil die mich im Vorfeld schon genervt haben mit ihrem Gemecker, dass sie jetzt ausschlagen müssen und auch noch die Gebühr zu zahlen haben. Eigentlich wollten sie schon die 80jährige Oma, die im Heim ist und bei der nichts zu holen ist, erben lassen. Erst mein dezenter Hinweis darauf, dass sie ja dann nach deren Tod alle ausschlagen müßten, hat sie überhaupt dazu bewegt, auch die Oma ausschlagen zu lassen. Dann wollten sie mir die Adressen der Geschwister nicht nennen, weil die das nicht wollten und dann war ich eben "frackig" und hab gesagt, dass das egal wäre, dann würde ich eben ne EMA-Anfrage machen (den Wohnort hatte ich schon rausgekriegt). Da hab ich dann sicherheitshalber auch zugestellt. Die sind dann auch alle brav zum ausschlagen gekommen. Hätte mir ja egal sein können, aber ich hatte keinen Bock auf die Anfechtungen, die sicher gekommen wären.:(

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

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