Testamentseröffnung- Erblasserin mit letztem Wohnsitz in Spanien

  • Die 30-Jahres-Überprüfung eines hier verwahrten Ehegatten-Testaments hat folgende Konstellation ergeben:
    Ehefrau hatte ihren letzten inländischen Wohnsitz in einem anderen dt. Gerichtsbezirk, ist vor ihrem Tod aber nach Spanien ausgewandert und dort verstorben.
    Ehemann ist von hiesiger Meldebehörde v.A.w. nach unbekannt abgemeldet worden und soll nun nach Angaben von Verwandten in Mittelamerika wohnen. Anschrift nicht zu bekommen.
    Testament habe ich bereits eröffnet, da Zuständigkeit als Verwahrgericht, bin nun aber ratlos, was ich mit dem Testament weiter machen soll.
    Grundsätzlich würde ich die Sache an das zust. Nachlassgericht abgeben – nur welches? Laut HRP soll Abgabe an das zuständige Konsulat im Land des letzten Wohnsitzes erfolgen, kann dafür aber keine Grundlage finden.
    Außerdem:
    Das Testament enthält Bestimmungen für den 2. Todesfall, das Konsulat ist bestimmt nicht für die erneute amtliche Verwahrung zuständig, und der Ehemann wohnt ja nun in Mittelamerika.
    Vielleicht doch alles hier behalten und die Sache so behandeln, als hätte die Erblasserin ihren letzten Wohnsitz hier gehabt?

  • Meine pragmatische Meinung:

    Vermerk über den Sachverhalt in die Akten und weglegen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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