ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass der VKH-Empfänger bei der Vermögens-Überprüfung Buchungen in kopiert vorgelegten Kontoauszügen nicht schwärzen darf. Leider finde ich keine Entscheidung dazu, kann mir jemand helfen?
Tippfehler: Kontobuchungen muß es im Titel heißen