geschwärzte Kontobuchungen

  • ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass der VKH-Empfänger bei der Vermögens-Überprüfung Buchungen in kopiert vorgelegten Kontoauszügen nicht schwärzen darf. Leider finde ich keine Entscheidung dazu, kann mir jemand helfen?


    Tippfehler: Kontobuchungen muß es im Titel heißen

  • BGH, Beschluss vom 04.08.2009, VI ZR 246/08
    (bei dem Link ist drauf zu achten, dass der beschluss zur PKH aufgerufen wird, ich hatte gerade bei der Kontrolle auch den falschen Beschluss :oops:)

    Mein Schreiben bei solchen Belegen:
    "PKH/VKH ist Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege, daher sind die Vermögensverhältnisse komplett und lückenlos offenzulegen. "

    Solche "Nachweise" häufen sich bei mir auch (vor allem bei der Überprüfung nach § 120 IV), dem wird rigoros entgegengetreten...

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