Festsetzung gem. § 126 ZPO

  • Hallo zusammen,
    so nachdem ich mich durch alles was ich über die Festsetzung gem. §126ZPO im Namen des RA gefunden habe, auch hier im Forum, gelesen habe stellt sich mir ein praktisches Problem:
    in dem KFB schreibe ich ja trotzdem"aufgrund des rechtskräftigen VU..." und erwähne dann den § 126 ZPO erst in den Gründen wenn ich schreibe, dass Festsetzung gem. §§ 103, 104 und 126 ZPO erfolgt ist und nicht zu vergessen, dass der "alte" KFB für den Mandanten eben unwirksam ist- sonst is alles wie immer - oder muss ich sonst noch etwas tun/beachten was ich evtl. übersehen habe:gruebel:?

  • Hallo zusammen,
    so nachdem ich mich durch alles was ich über die Festsetzung gem. §126ZPO im Namen des RA gefunden habe, auch hier im Forum, gelesen habe stellt sich mir ein praktisches Problem:
    in dem KFB schreibe ich ja trotzdem"aufgrund des rechtskräftigen VU..."hier setze ich noch gem. § 126 ZPO hinter und erwähne dann den § 126 ZPO erst in den Gründen wenn ich schreibe, dass Festsetzung gem. §§ 103, 104 und 126 ZPO erfolgt ist und nicht zu vergessen, dass der "alte" KFB für den Mandanten eben unwirksam ist- sonst is alles wie immer - oder muss ich sonst noch etwas tun/beachten was ich evtl. übersehen habe:gruebel:?



    Darauf achten, dass im Tenor nicht steht "an den Mandanten zu zahlende" sondern "an den beigeordneten RA XY zu zahlende" steht.

    Zuvor hätte ich dann noch versucht den alten KFB einzuziehen.

    Wurde dem Mandanten rechtl. Gehör gewährt ? Hier greifst Du in sein Recht ein, da ist das wohl zwingend.

    Einmal editiert, zuletzt von Verzweifel (13. September 2010 um 17:08) aus folgendem Grund: Wechstaben verbuchselt

  • Weshalb erwähnst Du den § 126 ZPO erst in den Gründen? Das kapiere ich nicht. Ich setze wie folgt fest:

    ...werden die aufgrund des rechtskräftigen VU des AG grummel-brummel
    von dem Beklagten
    an RA >voller Name, volle Anschrift< gem. § 126 ZPO
    zu erstattenden Kosten festgesetzt auf fasel
    nebst Zinsen i.H.v. laber blubb



  • der alte KFB liegt mir vor und der Gegenseite habe ich auch rechtliches Gehör gewährt:)



  • danke für den Tip- werde nun wohl versuchen müssen mein Programm zu vereppeln, da dies mich das so nicht formulieren lässt, aber ich gebe nicht auf und versuch mal alles was möglich is....1.000 Dank

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