"Eine Erfüllung i. S. d. § 15a Abs. 2 RVG durch den Dritten liegt auch dann vor, wenn der anzurechnende Gebührenanspruch im Wege der Aufrechnung erloschen ist."
OLG Köln, Beschluß vom 15.08.2011 - 17 W 153/11
(Fundstelle: AG|Spezial 2011, 619)
Anm: Beides (die Aufrechnung sowie die aufgerechneten Gegenforderung) war im entschiedenen Fall unstreitig und aus der Akte zu entnehmen.