Rechtsprechungshinweise Nachlass

  • OLG Dresden, Beschluss vom 08.07.2010, Az. 17 W 463/10:

    Zur durch Auslegung zu beantwortenden Frage, ob nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge eintritt, wenn sich die Eheleute im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und zugleich bestimmte Vermögensgegenstände einerseits einem Verwandten der kinderlosen Ehefrau sowie andererseits Kindern des Ehemannes aus dessen erster Ehe zugewiesen haben.

    http://www.dnoti.de/DOC/2010/17w463_10.pdf

  • OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010, Az. 2 Wx 99/10, Rpfleger 2010, 664:

    Im Anwendungsbereich des FamFG findet gegen die im Wege des "Vorbescheides" erfolgte Ankündigung einer noch vom Nachlassgericht zu treffenden Entscheidung über einen Erbscheinsantrag kein Rechtsmittel statt.

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    Der Senat führt in seiner Entscheidung zutreffend aus, dass ein Vorbescheid im Erbscheinsverfahren im Anwendungsbereich des FamFG nicht mehr zulässig sei, dass er deshalb keine Wirkung entfalte und dass ihn der Senat deshalb "zur Klarstellung" aufgehoben habe.

    Die letztgenannte Auffassung erscheint nicht zutreffend. Wenn gegen eine an sich zulässige, aber begründete Entscheidung Beschwerde möglich ist, dann muss sie gegen eine von vorneherein unzulässige Entscheidung erst recht zulässig sein, um sie wieder zu beseitigen.

    Die gleiche Rechtslage bestand unter Geltung des FGG bei einem Vorbescheid, in dem die Verweigerung einer gerichtlichen Genehmigung angekündigt wurde. Ein solcher Vorbescheid war unzulässig. Gleichwohl war gegen ihn Beschwerde möglich (OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; BayObLG Rpfleger 2003, 82).

  • OLG Düsseldorf vom 16.11.2010 Az. I-3Wx 212/10:
    Kündigung eines zum Nachlass gehörenden Kontos ( hier in Form einer Ermächtigung zur Abhebung ) und Übertragung des Erlöses auf ein anderes Nachlasskonto ist ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft, welches nach § 40 FamFG mit Rechtskraft wirksam wird.
    Der Begriff Genehmigung erfasst auch die vorherige Zustimmung zu einem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft.

  • BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 51/09:

    Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bleiben dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen (hier: Grundschuld) als zweifelhafte Verbindlichkeiten gemäß § 2313 Abs.2 S.1 BGB bei der Nachlassbewertung außer Ansatz, wenn und solange ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist. Dies gilt auch dann, wenn die dingliche Belastung zur Absicherung der gegenüber einem Dritten bestehenden Verbindlichkeit bestellt wurde.

    http://www.dnoti.de/DOC/2010/4zr51_09.pdf

  • OLG Oldenburg, Urteil vom 23.03.2010, Az. 12 U 75/09, ZEV 2010, 635:

    1. Ein gemeinsam gestellter Erbscheinsantrag ist jedenfalls dann nicht als Auslegungsvertrag aufzufassen, wenn sich die Parteien mit dem Antrag nicht bewusst auf eine Auslegung festlegen wollten.

    2. Eine gemäß § 2065 Abs.2 BGB unwirksame Nacherbeneinsetzung durch die Vorerbin führt nach § 2104 BGB zur Nacherbfolge entsprechend der gesetzlichen Erbfolge zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls.

  • OLG München, Beschluss vom 16.06.2010, Az. 7 AktG 1/10, ZEV 2010, 647:

    In einem Freigabeverfahren nach § 246a AktG ist beim Erbfall neben dem urkundlichen Nachweis des Aktienbesitzes des Erblassers auch der urkundliche Nachweis der eingetretenen Erbfolge, insbesondere durch Vorlage eines Erbscheins, erforderlich, bei testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung zusätzlich der urkundeliche Nachweis der angeordneten Testamentsvollstreckung.

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 20 W 4/10:

    1. Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass beim Tod eines Ehegatten eine Ehefrau weniger erbt als der Ehemann, kann einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.

    2. Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass die Religionsverschiedenheit der Ehegatten (hier: muslimischer Ehemann und christliche Ehefrau) ein Erbhindernis darstellt, kann ebenfalls einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.

    3. Auch wenn die Eheleute in Paris ihren Lebensmittelpunkt hatten, stellt es für die Anwendung des deutsche ordre public einen hinreichenden Inlandsbezug dar, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist und es um einen Erbschein hinsichtlich des in Deutschland befindlichen Nachlasses geht.

  • OLG München, Beschluss vom 19.10.2010, Az. 31 Wx 51/10:

    1. Zum Noterbrecht nach griechischem Recht des einzigen Sohnes eines in Deutschland ansässigen und verstorbenen Auslandsgriechen.

    2. Die Rückkehr nach Griechenland zur Ableistung des Wehrdienstes stellt jedenfalls dann eine Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland dar, wenn der Wehrpflichtige seinen Hausstand auflöst und die gesamte Familie nach Griechenland umzieht.

  • OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2010, Az. 2 Wx 39/10:

    Aus der Bindung des Richters an Recht und Gesetz folgt das Gebot, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu berücksichtigen. Die Stichtagsregelung des Art.12 § 10 Abs.2 S.1 NEhelG ist indes eindeutig und lässt keinen Auslegungsspielraum offen. Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 verbleibt es deshalb bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber bei dem Ausschluss des Erbrechts der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Abkömmlinge des Erblassers.

    edit

    Merkposten :

    Ich habe ein entsprechendes Verfahren (nichtehel. Halbschwester, gute Familienanbindung, sonst nur Erben 3. Ordn., Beschwerde gegen die (mit vorstehender Begründung) Zurückw. des ES-A der Halbschwester) zum Hans. OLG gegeben und werde das Ergebnis nachf. einstellen.

    the bishop
    Mod.

  • OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.2010, Az. 5 U 505/10:

    1. Die Veräußerung eines Grundstücks kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung sein, wenn es der einzige werthaltige Bestandteil des Nachlasses ist.

    2. Dass der Zustimmungsanspruch zur Grundstücksveräußerung der Erbengemeinschaft zusteht, hindert die klageweise Durchsetzung der Mehrheitsentscheidung durch einen einzelnen Miterben nicht.

  • OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2010, Az. 17 W 840/10:

    Benennt der alleinstehende Erblasser im Testament nach einleitender Einsetzung „folgender Verwandtschaft von Seiten meiner Mutter als Erben meines Vermögens“ aus eben diesem Kreis ohne Angabe von Erbquoten mehrere, nicht im sselben Grad mit ihm verwandte Personen, sind diese im Zweifel zu gleichen Bruchteilen eingesetzt (§ 2091 BGB); § 2067 BGB findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

  • OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 3 Wx 19/10:

    1. Eine Auslegungs- oder Ergänzungsregel, dass derjenige, der als Ersatzerbe berufen ist, im Zweifel auch als Nacherbe berufen ist, gibt es nicht.

    2. Die Auslegungsregel des § 2102 Abs.2 BGB geht davon aus, dass der Erblasser den primär Berufenen im Zweifel nicht durch einen Nacherben beschränken will. Sie ist anwendbar, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten in Bezug auf das fragliche Testament zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an des primär Berufenen Stelle als Erbe treten soll, nicht nur als Ersatzerbe, sondern auch als Nacherbe berufen sein soll.

  • OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2010, Az. 4 W 139/10:

    Hat ein nicht befreiter Vorerbe die Löschung eines Grundpfandrechts beantragt, ist bei eingetragenem Nacherbenvermerk nur die Zustimmung der dort namentlich benannten Nacherben erforderlich, sofern offensichtlich ist, dass andere als die namentlich benannten Nacherben nicht vorhanden sind und nicht mehr hinzutreten können; die Zustimmung eines nach § 1913 BGB zu bestellenden Pflegers ist bei dieser Sachlage nicht erforderlich (Anschluss an OLG Hamm v. 11.02.1997, Az. 15 W 439/96, ZEV 1997, 208 = NJW-RR 1997, 1095).

  • OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 3 Wx 56/10:

    Eine Aussetzung des Verfahrens über den Antrag zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines -nicht vorgreiflichen- Zivilprozesses nach § 21 FamFG ist nicht ermessensgerecht, weil der Nachlass bis zum nicht absehbaren Abschluss des Zivilprozesses möglicherweise geschädigt werden kann.

  • OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 2 Wx 81/10:

    Steht dem überlebenden Vertragspartner eines Erbvertrags ein Anfechtungsrecht aus §§ 2281 Abs.1, 2078 Abs.2 BGB wegen eines Motivirrtums zu, so wird der Lauf der Anfechtungsfrist nicht durch einen Rechtsirrtum gehemmt (hier: Irrtum über den Fortbestand der Bindungswirkung eines ohne Rücktrittsvorbehalt abgeschlossenen Erbvertrags trotz Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Vertragspartner). Jedenfalls im Falle des Motivirrtums kann ein Rechtsirrtum niemals beachtlich sein und den Lauf der Anfechtungsfrist hemmen; es ist stets allein auf die Kenntnis des Anfechtungstatbestandes abzustellen.

  • OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2010, Az. 3 W 14/10:

    Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs (hier: im Hinblick auf einen eingetragenen Testamentsvollstreckervermerk) ist bei der Bezugnahme auf Register oder Akten (hier: Nachlassakten eines anderen Amtsgerichts, aus denen sich die Beendigung der Testamentsvollstreckung ergeben soll) eine Offenkundigkeit der Eintragungsvoraussetzung i.S. des § 29 Abs.1 S.2 GBO nur dann gegeben, wenn diese Akten bei dem Amtsgericht geführt werden, das auch das Grundbuch führt. Nur in diesem Fall besteht eine Pflicht des Grundbuchamtes, die entsprechenden Akten einzusehen und zu prüfen.

  • OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010, Az. 15 Wx 8/10:

    Einem Erbenermittler steht kein private Geheimhaltungsinteressen überwiegendes berechtigtes Interesse auf Einsicht in Nachlassakten zu, wenn Ziel seines Begehrens die Erlangung von Anfangsinformationen ist, auf deren Grundlage er eigene Ermittlungen zur Feststellung von Erben aufzunehmen beabsichtigt, nachdem das Nachlassgericht das Fiskuserbrecht bereits festgestellt hat.

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