Rechtsprechungshinweise Registersachen

  • KG, Beschluß vom 20.06.2011 - 25 W 25/11

    1. Entgegen seinem Wortlaut erfasst § 382 Abs. 4 FamFG auch die Aufnahme einer beim Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Gesellschafterliste (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010, 20 W 333/10).

    2. Die Beschwerberechtigung des Notars folgt aus der von ihm beurkundeten Gesellschaftsanteilsübertragung und der daraus resultierenden Folgeverpflichtung zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste beim Handelsregister.

    3. Erstellt der Notar eine Gesellschafterliste ausschließlich in elektronischer Form, findet auf sie § 126a BGB entsprechende Anwendung. In diesem Fall ist gemäß § 39a Satz 2 BeurkG eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz ausreichend. Eines gesonderten elektronischen Beglaubigungsvermerks bedarf es nicht.

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  • a) Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts.

    b) Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen.

    BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZB 15/10

  • Filmvorführungen und Idealverein

    1. Zur Bejahung eines Idealvereins (§ 21 BGB) reicht es nicht aus, dass ein Zweck verfolgt wird, der ideeller Natur ist. Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln sowie der entgeltlichen Anbietung von Leistungen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.

    2. Ein planmäßiger, auf Dauer angelegter Betrieb von Filmvorführungen/Festivals gegen Entgelt ist unternehmerische Betätigung, selbst wenn nur ein kostendeckender Betrieb gewollt ist.

    3. Ob der Betrieb unter das sog. Nebenzweckprivileg fällt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere ob diese Tätigkeit hinter die übrigen nichtwirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins wesentlich zurücktritt.

    KG, Beschluss vom 20.1.2011, 25 W 35/10

  • LS

    Die Satzungsbestimmung eines Sportvereins, wonach ordentliche MV durch Anzeige in der öffentlichen Tagespresse für öffentliche Bekanntmachungen anzukündigen sind, ist ausreichend bestimmt, wenn am Vereinssitz lediglich eine einzige Tageszeitung diese Kriterien erfüllt und der Verein einen ganz überwiegend örtlich ausgerichteten Tätigkeitsschwerpunkt hat.

    OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2011 – 20 W 21/11

  • LS

    1. Die Entscheidung des Registergerichts über die Abhilfe einer Beschwerde erfolgt durch Beschluss [Rn. 2].

    2. Die Bestimmung einer Vereinssatzung, wonach die MV nur von mindestens 1/4 aller Mitglieder verlangt werden kann, ist mit § 37 BGB vereinbar [Rn. 5].


    OLG Celle, Beschl. v. 20.12.2010 – 20 W 17/10


    Rpfleger 2011, 278 = juris (KORE 503412011)

  • Pflicht zur Rückzahlung der Vereinsbeiträge?

    Das KG Berlin hat mit Urt. v. 22.09.2008 – 26 U 47/08 als erstes OLG entschieden, dass ein e.V. einem Mitglied anteilig den zu Jahresbeginn voll bezahlten Mitgliedsbeitrag rückerstatten muss, wenn das Mitglied durch Austritt oder Vereinsausschluss unterjährig seine Mitgliedschaft verliert. Die Regelung der Fälligkeit des Jahresbeitrags reicht nach der Auffassung des KG nicht aus, um die Rückzahlung durch den e.V. ausschließen zu können.

    Gleiches gilt für die Aufnahmegebühr. Dazu hat jedoch bereits das OLG Brandenburg im Urt. v. 07.12.2004 – 6 U 72/04 entschieden, das ein Mitglied keinen Anspruch auf Rückzahlung der Aufnahmegebühr hat, wenn es aus dem Verein ausscheidet. Insoweit fehlt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage.

  • Die Satzung eines Vereins kann bestimmen, dass Mitgliederversammlungen auch virtuell per Onlineverfahren stattfinden können.

    OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011, 27 W 106/11

  • BGB § 2209; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 1, § 177

    Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen.

    BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - II ZB 15/11

    http://notizen.duslaw.eu/testamentsvoll…ntragungsfahig/

  • Einer (Außen)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt nicht nur die Fähigkeit zu, Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer KG zu sein und als solche mitsamt ihren Gesellschaftern und, soweit erforderlich, Vertretungsverhältnis in das Handelsregister eingetragen zu werden.

    OLG Celle, Beschluss vom 27. 3. 2012 - 9 W 37/12 (rkr.) = DStR 18/2012, 918 = BeckRS 2012, 08393

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Bei der Versicherung, die gem. §§ 39 Abs. 3, 8 Abs. 3 GmbHG in der Anmeldung beim Registergericht abzugeben ist, handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Tatsachenmitteilung, in der das Wort "versichern" selbst nicht verwendet werden muss, es genügt vielmehr jede Wendung ("erklären", "angeben" u. a.), die hinreichend erkennen lässt, dass es sich um eine eigenverantwortliche Bekundung des Betroffenen handelt.

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.04.2012, 11 Wx 33/12

    http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/1080


    http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/1080

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    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2011, 2 W 48/11

    Soweit nach § 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB bei einer Personenhandelsgesellschaft die inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist, bedeutet dies, dass neben dem Sitz der Gesellschaft die genaue Anschrift des Sitzes anzumelden ist. Die zur Eintragung anzumeldende inländische Geschäftsanschrift ist für Personengesellschaften - anders als für Kapitalgesellschaften - nicht frei wählbar.

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  • Vereinsrecht: Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus einem Verein

    1. Der Vorstand ist nicht berechtigt, ein Vorstandsmitglied des Vereins aus diesem auszuschließen, auch wenn die Vereinssatzung grundsätzlich für den Vereinsausschluss eine entsprechende Zuständigkeit des Vorstandes vorsieht. Diese Regelung ist auf den Ausschluss von Vorstandsmitgliedern nicht anwendbar, da anderenfalls das Recht der Mitgliederversammlung als dem höchsten Vereinsorgan zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung des Vorstandes unterlaufen würde.

    2. Die Subsumtion des Sachverhalts unter die die Voraussetzungen eines Vereinsausschlusses normierende Vorschrift der Vereinssatzung unterliegt nur der beschränkten Prüfung staatlicher Gerichte dahingehend, ob die verhängte Ordnungsmaßnahme willkürlich oder grob unbillig ist. Auf der Basis einer nur sehr vagen Verdachtslage kann sich ein Vereinsausschluss als grob unbillig darstellen. Er kann auch billigerweise nicht auf solche Umstände gestützt werden, die Organen des Vereins bekannt waren und die gleichwohl geduldet wurden.

    OLG Schleswig, Urteil vom 18.04.2008, 14 U 95/07


    gefunden bei RA Ferner

  • So danach (2009) neben dem AG Düsseldorf auch:
    OLG Köln, Beschl. v. 04.02.2009 - 2 Wx 56/08 = juris
    sowie bereits vorher zahlreiche weitere Gerichte (BGH, OLGe Düsseldorf, Celle und Zweibrücken, KG Berlin und LG Freiburg).

  • 1. Die Löschung des Widerspruchs gegen eine Gesellschafterliste ist als "actus contrarius" zur Zuordnungsmöglichkeit des § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG zulässig.

    2. Ein "einfacherer Weg" durch Einreichung einer neuen Gesellschafterliste besteht nicht.

    Kammergericht, Beschluß v. 17.05.2013 - 12 W 30/12

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  • Wird die Kapitalerhöhung durch die Erhöhung des Nennbetrags eines bereits bestehenden Geschäftsanteils ausgeführt, ist ein Viertel des Erhöhungsbetrags auch dann vor der Anmeldung einzuzahlen, wenn zum Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Einzahlungen auf den bestehenden Geschäftsanteil der nach Aufstockung erhöhte Nennbetrag zu einem Viertel gedeckt ist.

    BGH, Beschluss vom 11. Juni 2013 - II ZB 25/12
    (Vorinstanzen: OLG Köln, AG Aachen)

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  • In der NZG 2013, S. 401 ist ein lesenswerter Aufsatz zu § 181 BGB-Befreiungen für Geschäftsführer abgedruckt, in dem sich der Autor Prof. Dr. Holger Altmeppen mit der Rechtsprechung und Literaturmeinung zu diesem Thema auseinandersetzt.

    Titel des Aufsatzes: "In-sich-Geschäfte der Geschäftsführer in der GmbH"
    NZG 2013, 401

  • Ein Handlungsbevollmächtigter i.S.d. § 54 HGB kann vom Geschäftsführer einer GmbH zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift ermächtigt werden, da die bloße Adressänderung unter Beibehaltung des Firmensitzes nicht zu den ausschließlich vom Geschäftsführer anzumeldenden Grundlagenentscheidungen zählt.

    KG, Beschluß vom 20. September 2013 - 12 W 40/13

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  • Auch die Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung in Form der nicht rechtzeitigen Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 15a Abs. 4 Alt. 3 InsO) führt nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3a GmbHG -trotz der missverständlichen Formulierung dieser Vorschrift- zu einer Amtsunfähigkeit als geschäftsführer einer GmbH.

    OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2013 - 9 W 109/13
    GmbHR 21/2013 Seite 1140 ff m.Anm. Römermann

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