Erwerbstätigkeit bei Ruhestandsbeamten

  • Hallo zusammen,

    bin leider durch die Suchfunktion nicht fündig geworden, daher hier meine Frage:

    Nach § 41 BeamtStG haben Ruhestandsbeamte die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen.

    Was genau ist mit dem fettgedruckten Teil gemeint?
    Es geht hier um Aerobic-Kurse, die abends (also auch außerhalb der früheren Dienstzeiten) gegeben werden.
    Stehen die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und sind daher anzeigepflichtig?

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Hoffe, damit kennt sich jemand aus...

  • Ich kann mir keinen Zusammenhang zwischen dienstlicher Tätigkeit und Aerobic-Kursen vorstellen, die auch noch dienstliche Interessen beeinträchtigen.
    Als einschlägige Beispiele fallen mir ein: Pensionierter Rechtspfleger, der sich als Versteigerungsverhinderer durch unsere Termine queruliert, oder pensionierter Gerichtsvollzieher, der als Schuldnerberater oder Inkassounternehmer tätig sein will. Wie "Beeinträchtigung dienstl. Interessen" definiert ist, weiß ich auch nicht.

  • Danke.

    Ich sehe das eigentlich ähnlich. Mir fällt da auch kein wirklicher Zusammenhang ein.

    Dann könnte man sich die Anzeige beim ehemaligen Dienstherrn ja eigentlich sparen...

  • Bei dem Fettgedruckten geht es um die Sicherung der Integrität der vorherigen Dienstleistung.
    Mit den Aerobic-Kursen hätte ich nur ein Problem, wenn der Ruhestand vorzeitig und aufgrund körperlicher Gebrechen erfolgt wäre.

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