Hallo,
ich habe ein Grundstück mit zwei Zuflurstücken (Buchung nach § 3 Abs. 5 GBO).
Bei den Zuflurstücken handelt es sich jeweils um eine Verkehrsfläche.
Jetzt wird eine Teilung in WEG beantragt.
Ist das ohne weiteres möglich?
Vor allem ist mir nicht ganz klar, ob ich eine WEG-Teilung an einer Verkehrsfläche vornehmen darf?
Ich habe es zunächst beanstandet. Dann hat mich der Notar angerufen und erzählt, dass das an anderen AGs gängige Praxis wäre.
Bin jetzt ein bisschen ratlos...