Ich habe mehrere Anträge vorliegen:
- Eintragung von 2 Dienstbarkeiten im Gleichrang
- Eintragung von 2 Vormerkungen im Gleichrang
- Eintragung von Rangrücktritten sämtlicher Abt. III-Rechte (6 Grundschulden) hinter die Dienstbarkeiten und die Vormerkungen.
Den Anträgen 1 und 2 will ich entsprechen, die zu 3 will ich zurückweisen.
Mir ist unklar, wie ich jetzt hier § 130 Abs. 4 KostO anwenden muss?
Kann jemand helfen?