Hey, ich habe da mal ne Frage an die lieben Kollegen, ich bin mir unsicher und habe hier gegenteilige Ansichten.
Folgender Fall:
Nebenkläger im Strafverfahren, beantragt Festsetzung gegen Verurteilten.
Der legt Rechtsmittel gegen meinen KfB ein,
a) welches Rechtsmittel?
b) habe ich die Möglichkeit der Abhilfe oder nicht? (würde nicht abhelfen).
c) Vorlage ans Landgericht nach § 311 III StPO ohne Abhilfebefugnis oder
an Instanzensichter nach § 11 III RpflG mit evtl Abhilfe (in diesem Fall würd ich net abhelfen).
Im Meyer-Großner (StPO) steht, das ich keine Abhilfe hätte wegen § 311 StPO, in meinem Skript zu Kosten in Strafsachen steht allerdings bei einem KfB gegen den Angeklagten, greife aus der Systhematik des KfB § 311 StPO nicht, so dass § 11 II, III RpflG Anwendung findet.
Ich poste dies auch im Kostenforum, da ich sowohl unter Kosten als auch hier Themen zu Kosten in Strafsachen gefunden habe.
Gruß
Hitch