Wenn man nur kurzfristig krank ist, muss man ja nicht sofort zum Arzt rennen und sich einen Krankenschein ausstellen lassen, zumal das bei bestimmten Erkrankungen (z. B.Magen/Darm oder Migräne) ja auch manchmal schlecht möglich ist.
Wo genau ist das eigentlich geregelt? ich hab jetzt nur §5 Entgeldfortzahlungsgesetz gefunden, wonach man bei mehr als 3 Tagen den Krankenschein vorlegen muss.
Ich weiß, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. So wird an einem großen Gericht in der Nähe und auch einem anderen Großen weit weg gesagt, dass die Anzahl der Tage im Jahr egal ist, sofern am Stück maximal 3 Tage Krankheit vorliegt.
An meinem Gericht wird gesagt, dass geht nur an maximal 3 Tagen im Jahr. Dafür finde ich aber keine Grundlage.
Wie ist es richtig und wo steht das?
LGN