Ich habe ein Ersuchen auf Eigentumsänderung bzgl. eines Flurstücks, welches gem. § 36 NEG (Niedersächsisches Enteignungsgesetz) aufgrund der Ausführungsanordnung auf das Land übergegagen ist (für den Radwegbau).
Eine gesiegelte Ausführungsanordnung und eine Ausfertigung des Enteignungsbeschlusses sind beigefügt.
Brauche ich neben dem Ersuchen usw. noch eine UB des Finanzamts?
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