Guten Morgen, ich habe den folgenden Fall:
Eigentümerin des Grundstücks ist eine GbR bestehend aus zwei Personen (nach deren eigener Aussage und gem. GB).
Über das Vermögen des einen Gesellschafters wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Daraufhin Eintragung eines entsprechenden Vermerkes im Grundbuch (laut Palandt wohl fälschlicher Weise).
Durch die Insolvenzeröffnung wird die Gesellschaft aufgelöst. (§ 728 BGB).
Der Grundpfandrechtsgläubiger beantragt eine RNF-Klausel bzgl. des einen Gesellschafters auf den Insolvenzverwalter. Diese wird erteilt und an den IV zugestellt. Nunmehr soll die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung aus diesem Titel erfolgen.
Folgende Fragen:
1. Hätte die Rechtsnachfolgeklausel für den Insolvenzverwalter erteilt werden dürfen? (Eigentümerin ist aus meiner Sicht immer noch die GbR nunmehr bestehend aus lediglich einer Person)
2. Wenn die Klausel falsch ist, muss dann eine erneute RNF-Klausel wiederum gegen die GbR beantragt werden?
3. An wen erfolgt dann die Zustellung (GbR vertreten durch den alleinigen Gesellschafter und/oder den IV)?
4. Warum bekomme ich eine solche Akte auf den Tisch?
Vielen Dank im Voraus.