Auflösung der ZNL einer englischen Limited

  • Guten Morgen,

    Angemeldet wird die Auflösung der ZNL. Gehe ich richtig in der Annahme, dass somit das Erlöschen Fa. einzutragen ist?
    Beschlossen wurde die Auflösung durch das "Board of Directors". Ich kann im Gesellschasftsvertrag jedoch nichts finden aus dem sich die Kompetenz dieses Organs ergibt. Müsste der Beschluss also nicht durch die Gesellschafter gefasst werden?

    Und, gibt es eine schöne Publikation aus der sich die Standards mit dem Limited-Zeug ergeben?

    Dankeschön.
    Gruß
    Al

  • Angemeldet wird die Auflösung der ZNL. Gehe ich richtig in der Annahme, dass somit das Erlöschen Fa. einzutragen ist?

    Richtig. Ich bin zwar der Meinung, dass eigentlich die Aufhebung der ZNL anzumelden ist, aber Süß spricht in seinem Aufsatz in der DNotZ 2005, S. 180 ff davon, dass die Auflösung anzumelden und die Löschung zu beantragen ist. Das akzeptiere ich dann auch.

    Beschlossen wurde die Auflösung durch das "Board of Directors". Ich kann im Gesellschasftsvertrag jedoch nichts finden aus dem sich die Kompetenz dieses Organs ergibt. Müsste der Beschluss also nicht durch die Gesellschafter gefasst werden?

    Nein, das "Board of Directors" ist das Vertretungsorgan einer Ltd. Da es sich hier nur um die Aufhebung der ZNL handelt, die Ltd. selbst nicht aufgelöst wird, ist kein Beschluss der Gesellschafter erforderlich. Aber die Anmeldung selbst hat durch das "Board of Directors" zu erfolgen.

    Und, gibt es eine schöne Publikation aus der sich die Standards mit dem Limited-Zeug ergeben?

    Meine Standards bei Ltds. u.ä. sind die Aufsätze von Schaub (NGZ 2000, S. 953 ff), von Süß (DNotZ 2005, S. 180 ff) und von Klose-Mokroß (DStR 2005, S. 971 ff und S. 1013 ff).

    Gruß aus Hessen!

  • Dieser Aufsatz ist vielleicht hilfreich!

    Sehe gerade, dass ist der Aufsatz, den auch morgana angeführt hat!

    edit by Kai: Anhang entfernt

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