Hallo,
wie und wonach berechnet ihr denn den Streitwert in den Verfahren auf Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung.
Stehe momentan voll auf dem Schlauch.
Vielen Dank im voraus.
Streitwert Kindergeldbezugsberechtigung
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isabella77 -
12. Oktober 2010 um 13:39
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der Streitwert beträgt 300,00 EUR, § 51 Abs. 3 FamGKG
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der Streitwert beträgt 300,00 EUR, § 51 Abs. 3 FamGKG
Bingo, gem. §§ 231 Abs. 2 FamFG, 64 EStG. -
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Ich hänge mich hier mal mit meiner Frage dran:
Ich habe noch ein Verfahren was nach altem Recht läuft. In welcher Höhe wäre da der Streitwert festzusetzen?
Danke für eure Hilfe
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In Verfahren nach FGG ist überhaupt kein "Streitwert" festzulegen.
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Die Parteien, welche jeweils anwaltlich vertreten sind haben jedoch die Festsetzung eines Wertes beantragt. Außerdem wurde ihnen damals für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.....
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