Im Rahmen der Zwangsvollstreckung habe ich einen pikanten Fall: ein Kunde von uns hat sich wohl einer Geschlechtsumwandlung unterziehen lassen. Dem Gerichtsvollzieher hier vor Ort hat er insoweit einen weiblichen Personalausweis vorgelegt.
Geburtsname (fiktiv, Name geändert): Michael Müller
Nach Eingehung Lebenspartnerschaft mit dem thailändischen Freund: Michael Pu
Nach vollzogener Geschlechtsumwandlung nun: Michaela Pu
Um zwangsvollstreckungsrechtlich weiter gegen ihn vorgehen zu können, muß der uns vorliegende, auf Michael Müller lautende Vollstreckungstitel umgeschrieben werden.
Beim Standesamt am Geburtsort der Schuldners liegt nichts vor.
Die Meldebehörde hier vor Ort hat ebenfalls angeblich keine Unterlagen und hat mich an das Amt am neuen Wohnsitz des Schuldners verwiesen, der gerade brandaktuell verzogen ist.
Wo krieg ich nun einen Nachweis der Namensänderung her? Muß das nicht auch über das Amtsgericht laufen?
Wer ist zuständig bei einer Geschlechtsumwandlung? - Nachweis?
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-Tanja- -
21. Oktober 2010 um 17:02
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Ich würde mal bei dem Amtsgericht bei demjenigen Landgericht nachfragen, in dessen Bezirk Michael(a) P. zuletzt gewohnt hat (§ 2 Transsexuellengesetz).
Dieses Gesetz ist im vollen Wortlaut im net gut zu finden. -
Dieses Gesetz ist im vollen Wortlaut im net gut zu finden.
Hier z.B.
Du wirst § 5 1 TSG beachten müssen. -
Kein Randvermerk im Geburtsregister und neuer Name im deutschen Perso? Geht an sich nicht. Welche Behörde hat den Perso geändert auf Grund welcher Urkunde ist der SChlüssel.
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