Ersatzzustellung wirksam?

  • Zu Zustellungsersuchen aus dem Ausland habe ich etliche Zustellungsurkunden nicht oder erst auf Nachfrage zurückerhalten.
    Grund hierfür war, dass auf Grund der Einstellung des PCs auf der Geschäftsstelle sämtliche Zustellungsurkunden mit dem Vermerk
    "Ersatzzustellung ausgeschlossen" versehen waren, ohne dass diese Angabe angekreuzt werden sollte.
    Ich frage mich nun, ob gleichwohl erfolgte Ersatzzustellungen durch Brieftkasteneinwurf wirksam sind.
    Eigentlich gehe ich von wirksamen Zustellungen aus, der Empfänger sieht auf dem Vorblatt allerdings auch, dass eine Ersatzustellung ausgeschlossen werden soll.
    Weiß hier jemand weiter?

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