13 schrieb hier:
Wenn das die Runde macht, wird das mit einiger Fantasie eine wirkungsvolle neue Masche...
Die Masche wird bei uns jetzt gestrickt. In letzter Zeit tritt immer wieder eine Firma (Schuldnerberatung, Immobiliensicherung, Entschuldung) als Schuldnervertreter auf, die die Absetzung von Versteigerungsterminen wegen angeblicher Suizidgefahr des Schuldners beantragt. Vorgelegt wird dabei ein nervenärztliches Gutachen, welches diese Suizidgefahr bestätigt.
Auffällig ist, dass offenbar eine Vielzahl der Schuldner beim selbenNervenarzt bereits seit Jahren unter ständiger Beobachtung (so heißt es in den Gutachten) steht, obwohl dessen Praxis ca. 150 km (und weiter) vom Wohnort der Schuldner entfernt liegt, und dass die Gutachten alle ähnlichen bis zum Teil gleichen Inhalts sind.
Der Arzt versäumt es auch in keinem seiner Gutachten, das Gericht darauf hinzuweisen, dass eine Ablehnung der Schuldnerschutzanträge mit der Begründung, der Schuldner könne sich in stationäre Behandlung begeben, nicht in Frage komme, da die Krankheiten der Schuldner auf Unrecht beruhe, welches nicht durch stationäre Behandlung in Recht umgewandelt werden könne.
Habt ihr ähnliche Fälle und wie geht ihr damit um?