Guten morgen zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer Änderung der Ratenzahlungsanordnung und zwar wurde die Ratenzahlung von 95 € auf 30 € herabgesenkt. Bin gerade dabei eine abschließende Schlusskostenrechnung zu erstellen. Ist es hier jetzt auch so, dass der Anordnungsbetrag der SKR. auf 48 Monatsraten sprich 1.440 € ( 30 € x 48 Monatsraten) beschränkt ist?
Beschränkung auf 48-Monatsraten bei Änderung der Ratenzahlungsanordnung
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andi25 -
27. Oktober 2010 um 07:42
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Es dürfen nicht mehr als 48 Monatsraten oder der Gesamtbetrag gezahlt werden.
Wenn sich die Rate zwischendrin erhöht oder gesenkt wird, sind noch immer 48 Raten zu zahlen (bspw. 10 x 95 € und 38 x 30 €). -
Stimmt, § 115 Abs. 2 ZPO = Maximal 48 Monatsrate, egal bei welcher Ratenhöhe, solange der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
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Angenommen die Partei hatte bis zum 31.10.2010 X Monatsraten mit 95,- EUR zu zahlen; dann muss sie ab 1.11.2010 ( 48 - X ) Raten weiterzahlen.
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