PKH-Überprüfung?!

  • Hallo zusammen,
    ich glaube ich steh mir selbst gerade im Weg herum...
    -Urteil: Bkl hat an Kl xy€ zu zahlen
    -Kosten gequotelt
    -Bkl hat PKH ohne Raten
    -aufgrund KFB hat Kl an Bkl zu erstatten - es findet kein Übergang auf die Staatskasse statt

    wird d. BKL nun noch nach § 120 ZPO überprüft, ob sich die Verhältnisse evtl. gebessert haben?
    und wenn ja, dann versuche ich ja die nicht erhobenen GK, sowie die ausbezahlte PKH-Vergütung und ggf. die Deckungslücke einzuziehen, oder?
    hab gerade ein Denkproblem, da die BKL ja Geld aus dem KFB bekommt/bekommen hat...:oops:

  • einfach vergessen- hab den richtigen Baum gefunden und seh somit den Wald wieder bzw. mein Knoten im Hirn ist geplatzt...schon Wahnsinn wie man sich "verdenken" kann, wenn man mal verwirrt ist kommen die besten Ideen...;)

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