Hackschnitzelwerk

  • Ein profanes Kostenproblem:
    Wie würdet Ihr eine Dienstbarkeit mit dem Inhalt "Hackschnitzelheizungsanlage betreiben" bewerten. Gibt es da wie
    beim Photovoltaikanlagenrecht eine Wertberechnung nach dem Investitionsaufwand o.ä. ?
    (An der Anlage sind 10 andere Grundstücke angeschlossen, die von dort Heizwärme und Warmwasser beziehen.)

  • Ich nehme entweder den Wert, den der Notar angesetzt hat, oder 3.000 €. Lange nachdenken tue ich jedenfalls über Kosten nie.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat

    Lange nachdenken tue ich jedenfalls über Kosten nie.

    Ulf:

    :wechlach: :wechlach: Gut so!

    Ich (manchmal leider) auch nicht bei anderen Sachen!;) :grin:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Der Wert nach § 30 Abs 2 KostO (= 3.000 Euro) ist hier nicht einschlägig, da es sich hierbei um einen absoluten Hilfswert handelt, der nur "in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte" in Betracht kommt.
    Hilfswert bedeutet auch nicht Regelwert.
    Zutreffend ist vielmehr eine Bewertung des Rechtes nach § 24 KostO, da die Dienstbarkeit im Betrieb einer Heizungsanlage besteht (zum Heizungs- und Warmwasseranlagenrecht vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.4.2003, Geschäftsnummer 8 W 497/02).
    Nach der erwähnten Entscheidung des OLG Stuttgart ist ein geeigneter Ansatzpunkt für den jährlichen Nutzwert zu finden; eine einmalige gezahlte Entschädigung oder Herstellungskosten oder Miet- bzw. Pachtzinsen sagen hierüber nichts aus.
    Vielmehr ist hier unter Heranziehung des Wärmelieferungsvertrages (ist im Rahmen der Wertermittlung anzufordern) der Jahresnutzwert nach § 30 Abs 1 KostO zu ermitteln. Nach Ansicht des OLG Stuttgart ist dies 1/3 des jährlichen Wärmegrundpreises, multipliziert mit dem Faktor gem. § 24 Abs 1 KostO.

  • Genaa das ist es, was ich damit meinte, dass ich über den Nebenaspekt Kosten nicht lange nachdenke:
    Ich suche doch nicht extra nach Gerichtsentscheidungen nur wegen ein paar Gerichtskosten. Wenn ich es aus dem Gesetz oder meinem alten KostO-Kommentar nicht ersehen kann, dann kommt eben der Hilfswert zum Einsatz. :wayne:

    Sonst wird man mit seinen Akten ja nie fertig.

    Ulf

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  • " Heranziehung des Wärmelieferungsvertrages (ist im Rahmen der Wertermittlung anzufordern "

    Vielen Dank Harald für die Information. Diese Wertermittlung wollt ich mir eigentl. sparen (s. Ulf, TL), eine Fiktivbewertung wär mir angenehmer gewesen (z.B. 5000 Euro pro angeschl. Grundstück), aber der Bezirksrevisor schläft nicht.

    Ulf: Der Notar hat s wie Du gemacht: "3000 Euro, weil mir die Leute so vorgejammert haben...."
    (Vergiss aber nicht, daß sich Dein Gehalt indirekt über die von Dir erhobenen Gebühren finanziert)

  • (Vergiss aber nicht, daß sich Dein Gehalt indirekt über die von Dir erhobenen Gebühren finanziert)


    Keine Sorge! Bisher nehme ich mehr ein, als ich koste, schätze ich. Und die paar evtl. "verschenkten" Kröten wegen so einer Wert-Geschichte hole ich dann bei der nächsten PKH-Akte (jetzt nicht unbedingt im Grundbuch) wieder rein. :teufel:

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Glücklicherweise muss man jetzt nur noch diesen Thread aufrufen, um die Dienstbarkeit richtig zu bewerten :daumenrau . Nebenaspekt bestens erledigt.


    Jau, das stimmt natürlich!!!

    Btw:
    Ich bewundere Harald immer wieder für die zig Fundstellen zu jedem erdenklichen Problem. Und das auch noch immer recht schnell!! :laola :toot:

    Da frage ich mich, wie macht der das nur?! :gruebel:
    Hat er sein Büro bis zur Decke voller Kommentare, Zeitschriften usw.?? Zahlt die alle sein Dienstherr oder hat er sie privat gekauft? Oder verwaltet der Harald vielleicht die Gerichtsbibliothek??

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Hallo,

    ein alter Kollege, der inzwischen pensioniert ist, pflegte bei Nachfragen zu Grundbuch- oder Grundbuchkostenproblemen zu sagen:

    "Geht und kostet 500,00 DM!!!"

    Und wieoft hat er Recht gehabt, wenn ich 1 Stunde über einem § 60 I,II,III KostO-Problem gebrütet habe und dann 489,75 DM als Ergebnis hatte.

    Nicht über Kosten nachdenken - rechnet sich einfach nicht. In der Zeit kann man hier im Forum wichtigere Dinge bedenken.



  • Genau mein Gedanke beim lesen von #4. In dwer Erläuterung sicherlich richtig, aber was und vor allem wem nützt langes Nachdenken und Suchen von Entscheidungen, wenn der Wert dann 2796,76 € beträgt und die Gebühr die gleiche ist. :D

  • fisch
    "wenn der Wert dann 2796,76 € beträgt"

    bei meiner letzten Photovoltaikanlage war der Wert dann 150.000 Euro anstelle von 3.000 und hier wird es ähnlich sein.
    Bei 99 % der Grunddienstbarkeiten nehm ich natürlich auch 3.000 Euro.
    (Bei einem bestimmten dt. Groß - Stromversorger, der als Wert immer
    158,13 Euro o.ä. angibt, orientier ich mich immer an den letzten Strompreiserhöhungen und nehm 5000 Euro)

  • In diesem Zusammenhang mal eine Frage:

    Wer ist bei Euch für die Kostenberechnung eigentlich zuständig?

    Bei uns in NRW ist das der Grundbuchführer (mittl. Dienst, pp.), der die Kosten direkt mit solumstar online erhebt. Der Rechtspfleger ist da, zumindest bei unserer Behörde, schon lange raus.

    mfg

  • Wer ist bei Euch für die Kostenberechnung eigentlich zuständig?

    Bei uns in NRW ist das der Grundbuchführer (mittl. Dienst, pp.), der die Kosten direkt mit solumstar online erhebt. Der Rechtspfleger ist da, zumindest bei unserer Behörde, schon lange raus.mfg



    In M-V ist immer noch der Rpfl. KB in Grundbuchsachen.

  • Keine Sorge! Bisher nehme ich mehr ein, als ich koste, schätze ich.


    Da komme ich täglich auf mehrere tausend Euronen (die ich einnehme natürlich). Und zwar ohne größere Sachen, die ab und an gleich fünfstellig zu Buche schlagen.
    Ich halte mich mit den Kosten auch nicht allzulange auf. Uns sitzen auch die Revisoren nicht (mehr) allzusehr im Nacken, nachdem man auch ihnen eine starke Abmagerungskur verpasst hat :D .

  • In Bayern ist auch der Rpfl. Kostenbeamter in GB - Sachen



    Tach Martin,

    wurde nicht kurz vor meinem versteigerungsbedingten Dahinscheiden aus dem damals gemeinsamen GBA die Zuständigkeit für die Bewertung (u.a. in GB- und Versteigerungssachen) auf den mittleren Dienst übertragen? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß die Kolleg/inn/en dies nur noch der Einfachheit halber mitmachen (wir haben ja sonst nix zu tun).

    Schönes WE,

    Roland

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