Beschlüsse in ForumStar

  • So Ihr lieben, jetzt mal aus dem Nähkästchen geplaudert.



    Na, das wurde aber auch langsam Zeit! :D


    @machwasdraus: was spricht eigentlich gegen eine analoge Anwendung des § 313 ZPO?



    Es hilft ihr aber wenig, wenn sie das analog anwenden würde, derjenige, der die Entscheidung getroffen hat oder das System aber nicht.

  • Also ich habe die Erfahrung gemacht, wenn mir irgendwas komisch oder umständlich vorkommt, dass man (hier in Bayern) bei der IBS anrufen kann, die das ganze dann prüfen und ggf. verbssern oder ändern.

    Es stimmt, dass man vieles nicht ändern kann, allerdings findet man mit der Zeit oft Mittel und Wege die störenden Sachen zu umgehen.

    Ich bin kein riesen Fan von ForumSTAR, aber nachdem ich nebenbei auch noch mit Sijus Vollstreckung arbeite, weiß ich dass es deutlich schlimmer geht. Und in einigen Bereichen finde ich ForumSTAR echt ne Erleichterung (z.B. in der Kostenfestsetzung). Das Programm ist halt noch in der Entwicklung und es wird ja auch einiges noch verändert.

  • Richtig !
    Das Programm ist ja kein abgeschlossenes Projekt und wird es auch nie sein.;)

    Wenn ich allein daran denke, was es dieses Jahr ( in Ba-Wü ) schon an Verbesserungen z.B. beim Kurztext erstellen ( Funktion TK ) gab; also ich hab die Hoffnung nicht aufgegeben......

  • Das Programm ist ja kein abgeschlossenes Projekt und wird es auch nie sein.;)



    Ich habe gehört, dass Betreuungssachen nun zu Gunsten der Inso & Vollstreckung erst in Version 2 realisiert werden sollen. :mad: Das heißt, ich muss mir keine Hoffnungen machen, mich in den nächsten fünf Jahren über forumSTAR ärgern zu dürfen ;). Dabei würde ich das sooo gerne ...



  • Aber zu dem Problem hier. Ich finde das es zumindest bei uns klar erkennbar is ob es jetz eine Niederschrfit, ein Beschluss oder ein urteil ist. Das kommt nämlich immer in fettschrift und in Größe 18 im Text vor, bei den Niederschriften steht es obendrüber, bei den Beschlüssen halt nach dem Rubrum. Von daher würde ich da jetzt auch kein Problem sehen. Und ich würde auch sagen das das Wort Beschluss alles umfasst was über der Unterschrift steht :)


    Schon wahr. Aber oft ist das Rubrum so lang, dass die "Überschrift" Beschluss, Urteil oder was auch immer es ist, erst auf Seite 2 des Dokuments steht. Denk mal daran, wie lang ein Rubrum in Familiensachen nach dem FamFG sein kann, schon mit all den beteiligten Versorgungsträgern. Wie das wohl in WEG-Sachen aussieht (bearbeite ich nicht mehr)? :cool:

    Ich denke, es wird jetzt noch häufiger vorkommen, dass die Leute einen Titel wegschmeißen (und später eine zweite vollstreckbare beantragen) oder eine neue Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses brauchen, weil sie dem Schriftstück beim ersten Hinsehen gar nicht ansehen konnten, was es überhaupt ist.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Daher immer erst lesen und dann ggf. wegschmeißen...

    Ob das Wort Beschluss, Urteil ... vor den Anschriften der Beteiligten oder danach steht ist Geschmackssache. Das ändert doch nichts am Inhalt der Entscheidung. Ich traue mir jedenfalls zu so oder so ohne langes Suchen zu erkennen, ob es sich um einen Beschluss handelt oder nicht...

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