KFB im Inso-verfahren ???

  • Hier ein seltener Fall in dem wir dringend Hilfe benötigen: Verbraucherinsolvenzverfahren; kein Stundungsverfahren ! In der RSB-Phase hat der Schuldner die Mindestvergütung des TH nicht gezahlt, woraufhin dieser die Versagung der RSB beantragt hat. Dem Antrag wurde auch entsprochen, da der Sch. auch trotz gerichtl. Aufforderung keine Zahlung leistete. Wie kommt der TH nun an seine Vergütung ? Muss er einklagen ? Kann Festsetzung erfogen, wenn ja , was ist die gesetzliche Grundlage ? Sämtliche Kommentare wurden leider ergebnislos gewälzt.
    Hat jemand eine Lösungsidee ? Bin für jeden Hinweis dankbar !

  • Das dürfte genau das Problem sein. Gegen einen Beschluss hab ich ja auch nix. Eine vollstreckbare Ausfertigung würde ich davon aber nicht erteilen. Aber dann nützt es doch dem TH auch nichts, oder ?
    ;)

  • Vielleicht hat der TH auch einfach Pech gehabt???



    Das hat er wahrscheinlich ohnehin. Ich bin aber eigentlich schon immer davon ausgegangen, dass der IV mit dem Vergütungsbeschluss notfalls gegen den Schuldner vollstrecken kann. Spricht etwas dagegen, den Vergütungsfestsetzungsbeschluss als Titel nach § 794 I Nr. 3 ZPO zu betrachten?

    Und mal ganz praktisch: Was für einen Sinn würde es machen, wenn der IV/TH trotz rechtskräftigem Vergütungsfestsetzungsbeschluss den Schuldner noch mal verklagen muss?

  • Die ZPO das unbekannte Wesen, hab den § 794 letztens ergebnislos gesucht. War nämlich grundsätzlich auch der Ansicht, dass doch Vollstreckung aus dem Festsetzungsbeschluss möglich sein muss, aber ohne § ... Ob das natürlich was bringt, steht auf einem anderen Blatt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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