Kostenfrage:
Im Kaufvertrag von vor 2 oder 3 Jahren wird die Löschung der Altrechte beantragt. Die Kosten soll der Alteigentümer tragen. Aus welchen Gründen auch immer wird die Eigentumsänderung ohne Löschung der Altrechte vollzogen.
Jetzt habe ich die Löschung der Altrechte aufgrund eines neuen Löschungsantrages des neuen Eigentümers vollzogen und die Kosten dem neuen Eigentümer in Rechung gestellt. Dieser beruft sich auf den Kaufvertrag und um Rechungsstellung auf den Alteigentümer.
Ich möchte meine Rechnung an den Neueigentümer nicht abändern, da der Neueigentümer als Kostenschuldner haftet. Wie seht Ihr das?