Erbrecht Vater eines nichtehelichen Kindes

  • Folgender Fall:

    Erblasser verstirbt 2009, keine Erben 1. Ordnung vorhanden. Erblasser selbst ist ein nichteheliches Kind (geb. 1925), Vater hat 1925 die Vaterschaft anerkannt. Vater ist 1977 verstorben (im Erbschein nach diesem taucht mein nichtehelicher Erblasser nicht auf).

    Frage: Erben jetzt evtl. weitere Kinder des Erblasservaters (also evtl. weitere Halbgeschwister des Erblassers) oder nicht?

    Bin völlig betriebsblind :oops:.

    Vielen Dank!

  • Sorry, hatte ich vergessen: Erbfall am 13.05.2009.

    Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass sich sämtliche Ereignisse auf dem Gebiet der ehemaligen DDR abgespielt haben.

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