Dürfte hier doch aber nicht mehr gehen, oder? So wie ich volkmar verstanden habe ist die Immobilie inzwischen freigegeben.
Ich versteh eh nie den Aufwand, den die IV entfachen, um bei Gericht gläzen zu können.
In meinem Verfahren wäre die Immobilie nach der Eröffnung aber sofort freigegeben worden.
Soll doch die aussonderungsbrechtigte Gläubigerin sich um ihre Immobilie kümmern.
Dann hast du auch nicht die nervige Diskussion um Nutzungsentscädigung usw.