Nutzungsentschädigung für selbstgenutzte Immobilie

  • Dürfte hier doch aber nicht mehr gehen, oder? So wie ich volkmar verstanden habe ist die Immobilie inzwischen freigegeben.

    :daumenrau

    Ich versteh eh nie den Aufwand, den die IV entfachen, um bei Gericht gläzen zu können.

    In meinem Verfahren wäre die Immobilie nach der Eröffnung aber sofort freigegeben worden.

    Soll doch die aussonderungsbrechtigte Gläubigerin sich um ihre Immobilie kümmern.

    Dann hast du auch nicht die nervige Diskussion um Nutzungsentscädigung usw.

  • Na ja, ich hab auch schon Gerichte erlebt, die gezielt nach solchen Verwertungsmaßnahmen nachfragen.

    ZV geht nicht, wegen Freigabe. Außerdem ist das Teil auch komplett belastet, der Erlös ginge doch voll an der Masse vorbei.

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