Geschäftswert für Solaranlagen-Dienstbarkeit?

  • Ein Bauträger errichtet sechs Reihenhäuser. Auf zwei dieser Reihenhaus-grundstücke sind Grunddienstbarkeiten folgenden Inhalts bewilligt und beantragt: "Der jeweilige Eigentümer von Flst. X stellt den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke a, b, c, d, e (in Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB) die südliche Dachhälfte zur Installation und den späteren Gebrauch, Betrieb inkl. Leitungsführung einer Solaranlage zur Verfügung."
    Weitere Informationen liegen nicht vor, insbesondere keine Nutzungsentschädigung oder dergleichen, so dass es wohl auf eine Schätzung des Geschäftswertes nach § 30 KostO hinauslaufen dürfte. Hat irgendjemand schon Erfahrungen damit und kann mir sagen, an was ich mich da halten könnte??? :confused:

    Zur Ergänzung: es handelt sich um eine Solaranlage zur Unterstützung der Brauchwassererwärmung für die angeschlossenen Reihenhäuser, nicht um eine Photovoltaikanlage zur Einspeisung von Strom! Das dürfte doch wohl auch einen Unterschied machen, oder!?

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratschreiberle (15. November 2010 um 15:46)

  • Hallo,
    letzte Woche beim Ratschreiberfortbildungslehrgang in Karlsruhe hat Herr Bezirksrevisor Dentz darüber referiert. Der Jahreswert beträgt 4,5% der
    möglichen jährlichen Einspeisevergütung. Die geschätze jährliche Einspeisevergütung würde ich beim Anlagenbetreiber erfragen.
    Dann entsprechend § 24 GBO anwenden.

  • s.a.:
    Kostenrechtliche Behandlung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
    für Photovoltaikanlagen
    Tiedtke,MittBayNot 6/2010, 444
    (steht mir momentan nicht zur Vfg.)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!