Ein türkischer Erblasser hat ein notarielles Testament vor einem deutschen Notar errichtet und darin sein Ehefrau zur Erbin seines in Deutschland belegenen Vermögens eingesetzt. Weitere Regelungen enthält das Testament nicht.
Zum Nachlass gehört auch ein Grundstück hier in Deutschland. Die Ehefrau hat nunmehr die Grundbuchberichtigung unter Berufung auf das Testament beantragt.
Ich habe von internationalem Erbrecht keine Ahnung und bisher nur folgendes herausgefunden:
Bezüglich des Grundstücks ist Nachlassteilung eingetreten und insoweit findet deutsches Erbrecht Anwendung.
Bedeutet dies auch, dass der Erblasser ein auf das unbewegliche Vermögen in Deutschland beschränktes Testament errichten kann?
Leider hat er dies ja hier nicht getan, sondern bezüglich des in Deutschland belegenen Vermögens testiert. Ist die Ehefrau damit trotzdem Erbin des Grundbesitzes geworden und die Regelung ansonsten unwirksam?
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