2600 VV RVG Mehrwertsteuer oder nicht?

  • Erhält der Rechtsanwalt zur Beratungshilfegebühr vom Mandanten zusätzlich die Mehrwertsteuer? Auf dem Berechtigungsschein steht jedenfalls nur, dass der Mandant 10 EUR zu zahlen hat. Das bedeutet für mich nach dem reinen Wortlaut ohne MWST.

  • Grubu: Deine Auffassung ist korrekt.

    Satz 1 der Nr. 2600 VV-RVG: "Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben."
    Die MwSt ist im "Teil 7. Auslagen" des VV-RVG geregelt, daher keine MwSt.

  • Das hab ich mir fast gedacht. Ich war nur verwirrt, weil ich auf der Homepage eines Rechtsanwalts, das Gegenteil gelesen habe. Ich gehe davon aus, dass der dann auch munter die MWst. kassiert.

  • Mir ist aus meiner Beratungshilfepraxis bekannt, dass einige Anwälte die Mehrwertsteuer fordern. Nach Aussagen der Mandantschaft sei ihnen gesagt worden, sie können sich ja einen anderen Anwalt suchen, sofern sie damit nicht einverstanden sind.
    Grundsätzlich behandle ich Aussagen von Publikum inzwischen mit Vorsicht, kann mir diese Handhabe der Rechtsanwälte aber durchaus vorstellen.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • beratungshilfe ist für den anwalt in der regel ein verlustgeschäft. da wird vielerorte sicherlich nicht noch zeitaufwendig ein RVG kommentar gewälzt, um diese frage zu klären, die noch nicht mal rpfl. ohne weiteres beantworten können.

    man sehe es den anwälten nach, wenn einige aus unwissenheit den umsatzsteuerbetrag von € 1,60 zuviel liquidieren.

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