Hallo zusammen,
haben Friedhofsgebühren (durch den Regierungspräsidenten Genehmigte Friedhofssatung und Friedhofsgebührenordnung) mit Erstellung der Friedhofsrechung sofort einen pfändbaren Titel?
Leider kommt es vermehrt dazu, dass Angehörige die Rechnung für die Bestattung nicht bezahlen und auf Mahnungen nicht reagieren.
Habe ich, nach mehrfach erfolgter Mahnung sofort einen pfändbaren Titel für diese Gebühren?
Der Träger des Friedhofs ist eine Kirchengemeinde, somit gem. Art. 140 GG iVm WRV körperschaft des öffentl. Rechts.