Gebühren für Bestattung auf kirchlichem Friedhof

  • Hallo zusammen,

    haben Friedhofsgebühren (durch den Regierungspräsidenten Genehmigte Friedhofssatung und Friedhofsgebührenordnung) mit Erstellung der Friedhofsrechung sofort einen pfändbaren Titel?

    Leider kommt es vermehrt dazu, dass Angehörige die Rechnung für die Bestattung nicht bezahlen und auf Mahnungen nicht reagieren.
    Habe ich, nach mehrfach erfolgter Mahnung sofort einen pfändbaren Titel für diese Gebühren?

    Der Träger des Friedhofs ist eine Kirchengemeinde, somit gem. Art. 140 GG iVm WRV körperschaft des öffentl. Rechts.

  • Erst einmal Danke,
    leider komme ich damit nicht so zurecht.
    Gem. §4 Abs. 3 Bestattungsgesetz NRW kann ich Amtshilfe bei der Kommune beantragen. Entsteht dann automatisch ein Titel?
    Das Problem ist, dass die Gebühren mit mit einer Rechnung erhoben werden der kein Rechtsbehelf angefügt ist.
    Wo ist die Rechtsgrundlage, dass wir sofort einen Title haben?

  • Du brauchst schon einen Gebührenbescheid für eine Verwaltungsvollstreckung. Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung wäre egal. Ist deine "Rechnung" denn ein Bescheid?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der Rechnung liegen die Beträge aus der genehmigten Friedhofsgebührenordnung zu Grunde.
    Leider steht nicht Gebührenbescheid oder Bescheid sondern Rechnung drauf.

    Im weiteren heißt es dann: "An Gebühren für die Bestattung von... sind zu zahlen"

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