Anfechtung im IK Verfahren - Möglichkeiten?

  • Die Diskussion zum "sächsischen Fall" (Hirschmüller) hatten wir hier...

    Da sollte mein neuer Hinweis auch hin; aufgrund der Ähnlichkeit der Thread-Namen bin ich aber irgendwie durcheinander gekommen. Wenn ich Zeit habe, werde ich Kai vielleicht mal bitten, die beiden Themenkreise auszugliedern und in einen Fred zu packen.

    Hinsichtlich der Lieferantenproblematik bin ich gerade auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2015, IX ZR 6/14, gestoßen. Eine einfache Bitte um Ratenzahlung (ohne Begründung) indiziert die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit nicht. [Wieso entscheidet der IX. Zivilsenat so viel schneller als der II. Zivilsenat? Die sind schon bei .... 14er-Aktenzeichen. Meine Sache aus dem Jahr 2013 liegt und liegt ...)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hinsichtlich der Lieferantenproblematik bin ich gerade auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2015, IX ZR 6/14, gestoßen. Eine einfache Bitte um Ratenzahlung (ohne Begründung) indiziert die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit nicht.

    Ein Zugeständnis an den Gesetzgeber, wobei das nichts wirklich Neues beinhaltet. Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär... (BGH, a.a.O., Rn. 3f.):


    "Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich – wie vorliegend – im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit. (...)


    Eine Bitte um Ratenzahlung ist nur dann ein Indiz für eine Zahlungseinstellung, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten (anders) nicht begleichen zu können."

    Und diese Erklärung des Schuldners ist doch der Ratenzahlungsbitte quasi immanent:cool:, zumindest bei den mir bekannten Ratenzahlungsbitten stets als Begründung mit enthalten.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • also ich bitte, egal worum es geht, um eine Ratenzahlung, sei es bei A*L*, L*D*, beim Bäcker, Strom, Gas und meinem Vermieter, kommen diese meine Gläubiger nicht herum.

    Das mache ich nicht, weil ich die Kohle nicht habe, die liegt zuhauf im Keller und wird mit einem Heuwender täglich umgeworfen, damit sie nicht angefängt zu schimmeln (für den Heuwender sind auch noch Raten offen), sondern weil es mir so viel Spaß macht.

    Und so geht es den Betrieben, die ebenfalls um Ratenzahlung bitten dito.

    Ist ja auch eine ABM für die Buchhalter, statt die Rechnungssumme mit einer Zahlung anzuweisen, dies ratierlich zu besorgen und entsprechend zu buchen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Als ich finde, der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung unverdächtige Gründe, die zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung führen können, aufgezählt. Wenn ihr derart argumentiert, dann ist uns die schlechte Presse - nicht ganz zu Unrecht - doch sicher. Also für mich gibt es [@ Silberkotelett: trotz Deines Bruders] durchaus Fälle, bei denen ich die Hände von der Insolvenzanfechtung lasse. Wenn man den Sommer im Biergarten verbringen will, muss man sich als erstes die Arbeit / Insolvenzanfechterei vom Hals schaffen. In diesem Sinne PORST!

    Ich habe vor vielen Jahren ein Fahrrad gekauft. Der zinslose Ratenkredit wurde mir förmlich aufgedrängt. Warum eigentlich nicht :gruebel: .Kann ich jetzt den Kaufpreis zurück verlangen?

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  • Bei LFdC und Gegs droht die Zahlungsunfähigkeit?:teufel: Oder sind verschimmeltes Geld und ein uraltes Fahrrad noch kurzfristig liquidierbar?

    Anfechtung in Maßen, da bin ich durchaus bei Euch. Zumal, wenn ich in meinen Keller schaue, da passt kein Heuwender mehr rein. Ich muss meine Elefanten auf Knien spazierenreiten, um das Geld und die Aktienpakete runterzutrampeln.

    Zudem grübele ich noch, was LFdC bei A*L* einkauft und vor allem, was das heißen soll.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Bei LFdC und Gegs droht die Zahlungsunfähigkeit?:teufel:

    Die ist schon längst eingetreten; ich habe mein Vermögen in liquide Mittel (Bier und Frankenwein) umgesetzt.

    Zudem grübele ich noch, was LFdC bei A*L* einkauft und vor allem, was das heißen soll.

    Soll ich Dir ein "I" kaufen?

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  • Wovon willst Du das denn kaufen? Und was soll das bringen?

    k.A. :nixweiss: , aber machen das insolvente Unternehmen nicht so. Finanzielle Mittel, die sie nicht haben, ausgeben für sinnlose (Sanierungs-)Maßnahmen.

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  • Wo hast Du denn jetzt das zweite "I" her? Von mir jedenfalls nicht. PROST und schönen Feierabend.

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