Algerien Erbrecht

  • Ich habe folgende erbrechtliche Situation:Erblasser ist algerischer Staatsbürger, Ehefrau ist Deutsche. Die Ehe wurde 1963 in Köln geschlossen. Die Eheleute lebten in Deutschland und haben zwei Kinder, Sohn ist vorverstorben.Tochter lebt. Wie ist die Erbfolge? Wer hat Tipps, wo ich nachsuchen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Sommer1 (2. Dezember 2010 um 12:44)

  • Ich habe jetzt einen ähnlich gelagerten Fall und auch noch nicht sehr viel gefunden.
    Nur, dass wohl algerisches Erbrecht Anwendung finden dürfte.
    Hast du deinen Fall schon gelöst? Und wenn ja, wie?

  • Muss mich hier mal einklinken, habe jetzt auch den Fall, dass der Erblasser ein algerischer Staatsbürger ist, der in den neuen Bundesländern/früher DDR gelebt hat, hier eine Deutsche 1986 geheiratet und 2 Kinder hat.
    Es dürfte algerische Erbrecht Anwednung finden oder?
    Hatte jemand schon mal den Fall bzw. wie istd er Fall des TS ausgegangen?

  • Ich konnte das folgende herausfinden, vielleicht hilft das weiter.
    [h=3]Erbstatut[/h]Nach Art. 16 ZGB Algerien ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen, Testamente und andere Verfügungen von Todes wegen, das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt des Todes anzuwenden.

    [h=3]Form des Testaments[/h]Nach Art. 16 S. 2 ZGB Algerien ist im Hinblick auf die Form des Testaments das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblasers im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder am Ort der Errichtung anzuwenden. Entsprechendes gilt für andere letztwillige Verfügungen.

    [h=3]Renvoi[/h]Rück- und Weiterverweisung sind ausgeschlossen (Bernard Dutoit, Le Droit Internacional Privé Algérien, S. 461 in: Festschrift für Günther Beitzke zum 70. Geburtstag am 26. April 1979).

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