Hallo, kann mir viell. jemand von den Profis weiterhelfen, weiß hier keine antwort:
Folgendes. AGBS von a ist verl-/+erw. Eigentumsvorbehalt vereinbart.
A liefert an B waren in HÖhe von 50.000. B. verarbeitet die und verkauft an C. C. bezahlt noch an B. dieser nicht an A.
A liefert an B ware in höhe von 100.000 diese werden verarb. und für 150.000 an C weiterverkauft. B geh in Insolvenz und C gleicht die offenen Forderungen ja an A aus aufgrund des verl./erw. Eigentumsvorbehalts.
Frage C will an A weil die Forderung aus der Lieferung 100.000 an B betrug, 100.000 zahlen, B hat aber dem C 150.000,- in Rechnugn gestellt durch die weiterverarbeitung.
Eine frühere Forderung von A beträgt auch noch 50.000,- ist nur nicht die selbe Lieferung.
In den AGBs von a steht drin, dass aber alle Forderungen in der laufenden Beziehung einbezogen sind nicht nur die konkrete. Gilt das dann für C auch und er muss die 150.000 die er B schuldet an A ganz abtreten da der forderungen von 150.000 hat oder nur die 100.000 da A an B ware von 100.000 geliefert hat aus der Rechnugn von B an C über 150t€ ?
Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke!