Frage zum Schuldrecht -Eigentumsvorbehalt-

  • Hallo, kann mir viell. jemand von den Profis weiterhelfen, weiß hier keine antwort:


    Folgendes. AGBS von a ist verl-/+erw. Eigentumsvorbehalt vereinbart.

    A liefert an B waren in HÖhe von 50.000. B. verarbeitet die und verkauft an C. C. bezahlt noch an B. dieser nicht an A.
    A liefert an B ware in höhe von 100.000 diese werden verarb. und für 150.000 an C weiterverkauft. B geh in Insolvenz und C gleicht die offenen Forderungen ja an A aus aufgrund des verl./erw. Eigentumsvorbehalts.
    Frage C will an A weil die Forderung aus der Lieferung 100.000 an B betrug, 100.000 zahlen, B hat aber dem C 150.000,- in Rechnugn gestellt durch die weiterverarbeitung.
    Eine frühere Forderung von A beträgt auch noch 50.000,- ist nur nicht die selbe Lieferung.
    In den AGBs von a steht drin, dass aber alle Forderungen in der laufenden Beziehung einbezogen sind nicht nur die konkrete. Gilt das dann für C auch und er muss die 150.000 die er B schuldet an A ganz abtreten da der forderungen von 150.000 hat oder nur die 100.000 da A an B ware von 100.000 geliefert hat aus der Rechnugn von B an C über 150t€ ?
    Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke! :gruebel::oops:

  • Wenn B an A im Rahmen des erw. / verl. Eigentumsvorbehalt die Forderung gegen C in voller Höhe abgetreten hat (wie hier wohl geschehen), dann muss C auch die vollen 150000 an A zahlen, obwohl dieser nur Waren für 100000 an B geliefert hat. Denn durch die Abtretung wurde er ja Gläubiger der Forderung. Nur solange C von der Abtretung nichts weiß, kann er auch schuldbefreiend an B leisten.
    Wegen der 50000 die A bei der zweiten Lieferung zu viel erhält, hat B dann gegen A Rückgewährsansprüche. Gegen die könnte der A dann,soweit dies aufgrund der Inso des B möglich ist, aufrechnen mit seiner Forderung aus der ersten Lieferung.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Hallo danke Delphina5. So ähnlich hatte ich es mir gedacht war aber nicht ganz sicher. Aber wenn Du es auch so siehst sehe ich mich in meiner Meinung bestärkt. Vielen Dank für die schnelle Antwort.:strecker

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