weitere vollstreckbare Ausfertigung der KGE

  • Der KV beantragt die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs, weil zeitgleich verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen gegen den B durchgeführt werden sollen.

    Beim Vergleich waren auch der B mit BV vor Ort.
    Erst vor 3 Wochen beantragte der KV Erteilung von 2 weiteren Ausfertigungen des Vergleichs, um diese dem B und dem BV zuzustellen.
    Auf dem Original-Vergleich ist nur der "rechtswirksam-Vermerk".

    Brauche ich noch einen Nachweis über die Zustellung an den B/BV um die weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen?

    Auf die vorherige Anhörung des B soll ausdrücklich verzichtet werden, weil die Sache eilt...

    bin dankbar für jeden Hinweis

  • Ich hätte da keinerlei Probleme, dem KV weitere vollstreckbare Ausfertigungen zu erteilen. Wozu solltest du denn einen Nachweis über die Zustellung an B/BV benötigen? Das hat doch keinen Einfluss auf die Erteilung der weiteren vollstr. Ausfertigungen.

    Auf die Anhörung kann verzichtet werden, wenn das entsprechend begründet wird, zB wenn zu befürchten ist, dass B ansonsten vor Vollstreckung sein Vermögen ins Ausland schafft - es sollte m.E. aber schon ein Grund genannt werden, warum es eilt.

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