Der KV beantragt die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs, weil zeitgleich verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen gegen den B durchgeführt werden sollen.
Beim Vergleich waren auch der B mit BV vor Ort.
Erst vor 3 Wochen beantragte der KV Erteilung von 2 weiteren Ausfertigungen des Vergleichs, um diese dem B und dem BV zuzustellen.
Auf dem Original-Vergleich ist nur der "rechtswirksam-Vermerk".
Brauche ich noch einen Nachweis über die Zustellung an den B/BV um die weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen?
Auf die vorherige Anhörung des B soll ausdrücklich verzichtet werden, weil die Sache eilt...
bin dankbar für jeden Hinweis
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